Hallo "Mein Name",
eine Beurteilung des Sachverhalts ist an dieser Stelle nicht möglich.
Gegen den Bescheid über die Versicherungspflicht können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch einlegen.
Wenn Sie den Widerspruch begründen, wird der Sachverhalt nochmals überprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung