Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Iris,
wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung in einem unserer Beratungszentren. Dort kann Ihre Angelegenheit individuell auf Ihren persönlichen Sachverhalt bezogen geklärt werden.
Grundsätzlich können wir Ihnen aber mitteilen, dass eine befristete Befreiung von der Versicherungspflicht als selbstständig Tätige mit überwiegend einem Auftraggeber lediglich für die Zeit ab Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bis zum Ablauf von drei Jahren möglich ist. Eine weitere Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht möglich.
Werden mehrere versicherungspflichtige selbstständige Tätigkeiten ausgeübt, werden alle getrennt voneinander beurteilt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
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Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
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