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Experten-Antwort

Befreiung von der Versicherungspflicht/Berufsständische Versorgung

von J. Schnoor14.05.2020 | 09:03
350 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe als Arzt einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei der Rentenversicherung gestellt. Über diesen Antrag wurde noch nicht entschieden. Mein Arbeitgeber führt aber laufend Beiträge zur Rentenversicherung ab. Meine Frage: Was passiert mit diesen Beiträgen, wenn der Befreiungsbescheid positiv ausfällt? Werden dann die Beiträge erstattet oder an die berufsständische Versorgung weitergeleitet? Welche Vorschriften geltend hier? Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo J. Schnoor,

die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich nach dem § 6 SGB VI.

Solange dem Arbeitgeber noch kein entsprechender Befreiungsbescheid vorliegt, ist er verpflichtet weiterhin die Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen.

Sofern der Befreiungsantrag rechtzeitig (also innerhalb von drei Monaten nach dem Beschäftigungsbeginn ) gestellt wird, beginnt die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (evtl. auch rückwirkend) ab dem entsprechenden Beschäftigungsbeginn.

Der Beginn der Befreiung ist also vom Zeitpunkt der Pflichtmitgliedschaft in dem Versorgungswerk, der Aufnahme der Tätigkeit sowie der fristgerechten Antragstellung abhängig.

Sofern der Zeitpunkt des Beginns für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Vergangenheit liegt, sind die in der Zwischenzeit gezahlten Beiträge zu erstatten. Diese Erstattung erfolgt in der Regel über die zuständige Einzugsstelle (in der Regel die aktuelle Krankenkasse).

Eine direkte Zahlung der Beiträge an die berufsständischen Versorgungseinrichtung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung nicht.

Um das weitere Vorgehen zu besprechen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Zusätzliche Informationen finden Sie hier:

http://isrv.drv.drv/intranet/infopool.nsf/webpagesflatall/rssp20061121.pdf/$File/rssp20061121.pdf?OpenElement

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hier >> an Expertenam 14.05.2020 | 13:06
der angegebene Link führt ins Leere - kommt lt. Text aus dem Intranet :-(
Deutsche Rentenversicherung
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