Hallo Frank59,
mit Wirkung vom 01.01.2013 wurden die gesetzlichen Grundlagen zum Thema Befreiung von der Versicherungspflicht für Bezirksschornsteinfegermeister geändert. Seit dem haben auch Bezirksschornsteinfeger die Möglichkeit einer Befreiung nach der Einzahlung von 18 Jahren