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befristet berentent - Reha möglich?

von Lord Shiva12.05.2016 | 11:41
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7 Antworten

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Ich wg einer chronischen Erkrankung befristet berentet. Allerdings ist keine Wunderheilung eingetreten, im Gegenteil eine von ärztlicher Seite bestätigte Verschlechterung. Deswegen würde ich gerne eine Reha antreten. Wo muss ich die beantragen? KK oder DRV? Da keine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten ist, höchstens eine Verzögerung des Krankheitsgeschehens wird die DRV sicherlich keine Reha genehmigen oder? Ist dann die KK zuständig? Oder muss ich solange auf eine Reha warten bis ich unbefristet berentet bin?

7 Antworten

Inkaam 12.05.2016 | 13:16
Hallo Da Sie zur Zeit Rente beziehen, müsste die KK zuständig sein. Es gibt beim Hausarzt das Formular 61. Damit sagt der Arzt aus, dass Sie eine med. Reha benötigen. Das schicken Sie dann zur KK. Dort prüft dann der MDK,ob Sie eine Reha genehmigt bekommen. So habe ich das gemacht. Ich beziehe unbefristete EMRente und die DRV ist nicht mehr zuständig. Bei einer medizinischen Reha ist das die KK. MfG Inka
Herz1952am 12.05.2016 | 13:48
Bei einer befristeten Rente ist die RV eigentlich zuständig. Da gibt es zwar unterschiedliche Formulare, aber egal, bei wem Sie den Reha-Antrag stellen, die spielen beide ein bisschen "Pingpong", und an einem beleibt es "hängen". Natürlich nur wenn die Reha medizinisch notwendig ist.
Herz1952am 12.05.2016 | 13:53
Ich habe Ihren Beitrag nochmal gelesen. In Ihrem Fall (befristete Rente und Erkrankung die zur Berentung geführt hat), dürfte die RV zuständig sein. Deren Interesse ist es auch, dass die Rente nicht zu einer "Dauerrente" wird.
Schadeam 12.05.2016 | 14:54
Da wohl keine Wiederherstellung / Verbesserung der Erwerbsfähgkeit zu erwarten ist (= eigene Aussage), wird die DRV die Reha ablehnen, selbst wenn sie zuständig wäre.......
Herz1952am 12.05.2016 | 16:20
Ich habe wieder mal die Pillen verwechselt also hört nicht auf mein Geschwätz.
Lenaam 12.05.2016 | 17:42
Warum soll die zuständige Rentenstelle die Reha nicht genehmigen? Es könnte leicht sein, die Rehaärzte stellen ein Leistungsvermögen von über 6 Stunden fest. Dann ist die EMR weg. Während einem EMR Bezug eine Reha beantragen kann riskant sein. Da kann die Rente schneller weg sein, als man dachte.
W*lfgangam 12.05.2016 | 18:59
Hallo Lord Shiva, natürlich ist die DRV zunächst zuständig, solange Sie nur eine EM-Rente erhalten. Im Ablehnungsfall setzen Sie sich dann mit der KK in Verbindung. Gruß w.
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