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Experten-Antwort

Befristete EM Rente Umwandlung

von Alexandra09.03.2023 | 09:47
238 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Team, Ich habe eine befristete EM Rente als Arbeitsmarktrente. 2 mal a 3 Jahre erhalten. Mit der nächsten anstehenden Befristung und dem entsprechenden Weiterzahlungsantrag falle ich vom Alter her in die normale Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Diese bekäme ich ja mit 62 Jahren in meinem Fall. Ich bräuchte dann beim letzen ( jetzigen ) Weiterzahlungsantrag nur noch 1,5 Jahre da ich zu der Zeit 60,5 Jahre alt bin. Wie läuft das dann? Bekomme ich dann automatisch nur noch 1,5 Jahre gewährt mit dem anstehenden Weiterzahlungsantrag oder wieder vorraussichtlich 3 Jahre? Wird diese EM Rente dann automatisch umgewandelt in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder muss ich einen entsprechenden Antrag stellen? Vielen Dank für die Information Alex

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alexandra,

eine „automatische Umstellung“ auf die Altersrente erfolgt erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Sollten Sie bereits vorher eine Altersrente wünschen, müssten Sie diese gesondert beantragen.

Welchen zeitlichen Umfang eine erneute Verlängerung der EM-Rente haben wird, kann ich im Rahmen dieses Forums übrigens nicht beurteilen. Hier kann ich Ihnen nur empfehlen, zunächst die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers abzuwarten und sich dann ggf. von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell zu den sich dann ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Mikeam 09.03.2023 | 09:58
Bitte lesen Sie sich einmal durch das Forum. In ähnlicher Form gab es kürzlich die gleichen Fragen und jedem wurde empfohlen lieber einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen bis die Regelaltersrente erreicht ist. Wenn Ihnen die steuerliche Ersparnis egal ist, dann müssen Sie einen Antrag stellen, wenn sie die Schwerbehindertenrente haben wollen. Von alleine geht das nicht.
Mikeam 09.03.2023 | 10:00
Und wie lange bewilligt wird, kann hier keiner sagen, aber in der Regel wahrscheinlich wieder drei Jahre. Bei der DRV weiß ja keiner wann sie in eine Altersrente wechseln wollen.
Mikeam 09.03.2023 | 10:36
Das wäre allerdings dann die Altersrente für langjährig Versicherte. Das ist doch auch Quatsch. Weiterbewilligung bis zur Regelaltersrente und fertig. Der der alte Prozentsatz bleibt, wird aber auf die in ein paar Jahren sicherlich viel höhere Rente angewandt.
Alexandraam 09.03.2023 | 10:18
DANKE für die Information. Ich habe das nun alles gelesen von den Beiträgen vorher. Habe jetzt verstanden das es finanziell sinnvoller ist bis zur Regelsaltersrente immer den Weiterzahlungsantrag zu stellen besser ist - als vorzeitig in eine Rente für schwerbehinderte zu wechseln. Dann wird mit dem Antrag irgendwie berechnet welche Rente für mich höher wäre so das ich keine Abstriche machen muss zur jetzigen EM Rente oder? Die Altersrente für mich als schwerbehindert wäre wieder gleich hoch und auch steuerlich gleich? Es zählt dann der steuerfreibetrag zum Eintritt der EM Rente? Das heißt für mich persönlich dann das ich mit 63,5 Jahren nochmal einen Weiterzahlungsantrag stellen werde. Da ich ja erst mit 64 Jahren die Altersrente in Anspruch nehmen kann. Ja danke kenne mich jetzt besser aus. Nur gehe ich recht in der Annahme das sich das dann finanziell für mich nicht ändert und die Rente so bleibt wie jetzt die EM Rente? Lg Alex
Mikeam 09.03.2023 | 10:40
Das wäre allerdings dann die Altersrente für langjährig Versicherte. Das ist doch auch Quatsch. Weiterbewilligung bis zur Regelaltersrente und fertig. Der der alte Prozentsatz bleibt, wird aber auf die in ein paar Jahren sicherlich viel höhere Rente angewandt. Regelaltersrente dürfte doch auch glaube erst 2029 sein. Also immer schön weiter verlängern.
Abschlägeam 09.03.2023 | 10:41
Hallo Alex, ja, notfalls noch zwei Weiterbewilligungsanträge stellen. Ihre (auch eine vorgezogene) Altersrente ist aufgrund des Bestandschutzes dann mindestens genau so hoch wie Ihre EM-Rente. Sollte - warum auch immer - beim nächsten Weiterbewilligungsantrag dieser abgelehnt werden, dürfen zwischen Ende Bewilligung und Rentenbeginn SB-Rente maximal 24 Monate liegen, dann gilt dieser Bestandschutz trotzdem noch. (Hier müssten Sie dann natürlich schauen, wie Sie den Zeitraum überbrücken z.B. mit KG/ALG etc.) Aber das wäre 'worst case', das wollen wir ja mal nicht hoffen :-) Bei Umwandlung wird aber dann der steuerfreie Teil der Rente in EUR aus der Jahresrente des Folgejahres neu berechnet mit dem ursprünglichen %-Satz des Rentenbeginns. Dies aber nur bei EM-Rente in Altersrente, bei der Regelaltersrente nicht noch einmal. Deshalb so lange wie möglich heraus zögern! Alles Gute!
Mikeam 09.03.2023 | 10:57
Und 'nur' die Erhöhung wegen 'Arbeitsmarkt' ist immer unbefristet… Befristet
Abschlägeam 09.03.2023 | 10:56
PS: Eine 'Arbeitsmarktrente' wird ja nur bezahlt, wenn aus gesundheitlichen Gründen eine 'halbe' Erwerbsminderung vorliegt, aber der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Es liegt bei Ihnen also der Anspruch auf eine halbe EM-Rente vor. Ist diese bereits unbefristet bewilligt worden seinerzeit? Hier noch mal in den Bescheid schauen. Ansonsten müsste diese halbe EM-Rente spätestens nach insgesamt neun Jahren entfristet werden. Dies bitte auch beachten. Denn genau genommen sind die halbe EM-Rente und die volle EM-Rente (wegen Arbeitsmarkt) zwei parallele Rentenansprüche, von denen nur die höhere ausbezahlt wird. Und 'nur' die Erhöhung wegen 'Arbeitsmarkt' ist immer unbefristet Aber auch wenn 'Arbeitsmarkt'-Teil wegfallen würde, die halbe aber verlängert wird, gelten die Angaben bezüglich 'Bestandschutz' entsprechend. Wenn das dazu kommen sollte, fragen Sie hier noch mal nach... Erst einmal gehen wir ja alle in Ihrem Sinne von 'bis zur Regelaltersrente' aus!!
Alexandraam 09.03.2023 | 11:30
Vielen Dank für die Informationen. Ach so Regelsaltersrente ja okay? Allso als hätte ich keine Schwerbehinderung. Nein ist nur befristet worden 2 mal a 3 Jahre bisher. Ja ist einè Arbeitsmarktrente eigentlich nur die teilweise Erwerbsminderung. Ich kann aber nicht mehr arbeiten und bin sehr dankbar das ich dann die Arbeitsmarktrente bekommen habe. Hätte nix mehr gefunden..... Ich bedanke mich auch hier in dem Forum für die guten Informationen und kenne mich jetzt besser aus. Bei weiteren Fragen melde ich mich wieder. Lg Alex
Alexandraam 09.03.2023 | 11:36
Das mit dem Bestandschutz ist ja eine gute Sache. Genau Restzeit könnte ich dann noch mit Alg1 ( Anspruch besteht ja noch ) überbrücken sollte es dann abgelehnt werden. Zumindest weiß ich jetzt desto länger der Weiterzahlungsantrag genehmigt wird desto besser.
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