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Experten-Antwort

Befristete EMR und SozialBeiträge von Einmalzahlungen

von Rudi10.10.2022 | 18:40
91 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, von 09.2020 bis 03.2021 war ich krankgeschrieben. Ab 01.04.2021 beziehe ich eine befristete EMR, das Arbeitsverhältniss ruht seitdem ohne sonstige Bezüge. Mein Arbeitgeber hat mir noch in 04.2021 und 05.2021 jeweils eine Gewinnbeteiligung ausgezahlt. Er hat dabei auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung abgeführt. Ist das rechtens ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rudi,

dies kann durchaus rechtens sein. Im Zweifel den Sachverhalt mit der Personalabteilung besprechen.

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2 Antworten

Abschlägeam 10.10.2022 | 19:02
Hallo Rudi, dies kann durchaus rechtens sein. Die Gewinnbeteiligung betrifft ja sicherlich das Vorjahr (?). Und dann kommt es darauf an, wann genau ausbezahlt wurde, bzw. der Betrag festgestellt wurde (der auch in Teilbeträgen dann bezahlt werden kann) und dann also einem Abrechnungsmonat zuzuordnen war. Hier müssten Sie also noch einmal in die dazu erstellte Abrechnung schauen. Wenn der Abrechnungsmonat der März war, dann ist es unerheblich, dass der Betrag tatsächlich erst ein paar Tage später (Banklaufzeit) auf Ihrem Konto zur Verfügung stand bzw. ein weiterer Teilbetrag erst im Folgemonat bezahlt wurde, maßgeblich ist hier die Beitragsmeldung (Abrechnungsmonat). Wie Einmalzahlungen in den verschiedenen möglichen Konstellationen (ruhendes Arbeitsverhältnis/bei Krankengeldbezug/etc.) als zugeordnet werden, können Sie hier nachlesen https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Oder Sie rufen einfach bei Ihrer Krankenkasse an, und lassen es sich dort erklären :-)
Rudiam 10.10.2022 | 19:23
Ok, erstmal vielen Dank für die Hinweise bzgl. Abrechnungsmonat und das das doch rechtens sein kann.
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