Hallo Brimstone,
es trifft zu, dass eine Rente wegen volle Erwerbsminderung jederzeit entzogen werden kann, wenn sich herausstellt, dass volle Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt. Ich kann Sie aber insoweit ein wenig beruhigen, dass Ihr Rentenversicherungsträger eine Prüfung der Entziehung Ihrer Rente wohl nur anlassbezogen durchführen wird. Denn bei befristeten Renten setzen die RV-Träger neben der Befristung regelmäßig keine zusätzlichen Überprüfungstermine an. Solange Sie also keinen Anlass für eine Prüfung des Rentenanspruchs bieten (z. B. bei Beschäftigungsaufnahme), müssen Sie keine Entziehung fürchten.
Das regelmäßige Konsultieren von Fachärzten oder Hausärzten hat im Übrigen grundsätzlich keinen Einfluss darauf, ob die Gutachterärzte Ihres Rentenversicherungsträgers Sie für (weiterhin) voll erwerbsgemindert halten. Die Gutachter der DRV müssen sich den Einschätzungen Ihrer behandelnden Ärzte nicht unbedingt anschließen.