Hallo Monika,
bei der Urlaubsabgeltung handelt es sich um eine Einmalzahlung. Diese wird nur dann angerechnet, wenn das Beschäftigungsverhältnis zum Rentenbeginn noch bestanden hat. Allerdings wird die Urlaubsabgeltung nicht von Ihrer Rente abgezogen. Es wird vielmehr geprüft, welche Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Die EM-Rente wird dann ggfs. als Teilrente gezahlt.