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Experten-Antwort

befristete Erwerbsminderungsrente Weiterbewilligungsantrag

von Steffi19.02.2019 | 10:21
98 Ansichten
5 Antworten

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Der Antrag ist eingereicht und liegt beim ärztlichen Dienst. Ich habe bei der RV nachgefragt ob alle Unterlagen (Ärztliche Befundberichte) von meinen Ärzten eingegangen seien. Dies wollte und konnte mir der Mitarbeiter von der RV nicht sagen, mit der Begründung, dass das nicht gehe und ich doch in 2 Monaten nochmal anrufen soll, also kurz vor Ablauf der befr. EMR. Da ich in der Vergangenheit bereits sehr schlechte Erfahrung gemacht mit verschwundenen Briefen, ist meine Frage: wie kann ich das jetzt raus finden ob die Unterlagen der RV vorliegen und damit berücksichtigt werden? Nacher trifft der Ärztliche Dienst eine Entscheidung ohne alle Unterlagen zu haben und dies möchte ich vermeiden. Die Unterlagen haben die Ärzte eigenständig an die RV geschickt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2019 | 13:44

Hallo Steffi,

Ihr Rentensachbearbeiter kann tatsächlich keine Auskunft geben, ob alle Befundberichte Ihrer Ärzte eingegangen sind, da sie nicht ihm, sondern dem ärztlichen Dienst vorliegen. Sie können aber darum bitten mit dem ärztlichen Dienst verbunden zu werden um Ihre Anfrage zu klären.

4 Antworten

Danielaam 19.02.2019 | 11:30
Diesen Stress kannst du vermeiden, indem du selber alles wichtige zur DRV schickst
Schorscham 19.02.2019 | 11:37
Die Ärzte sind aber nicht dazu verpflichtet, von der DRV in Auftrag gegebene Befundberichte an die Patienten auszuhändigen. MfG
Steffiam 19.02.2019 | 12:05
Diesen Stress kannst du vermeiden, indem du selber alles wichtige zur DRV schickst
Die Ärzte sind aber nicht dazu verpflichtet, von der DRV in Auftrag gegebene Befundberichte an die Patienten auszuhändigen. MfG
Das meinten meine Ärzte auch. Diese haben die Befürchtung, dass mir das Lesen der Befundberichte nicht gut tut. Ich müsste Sie ja nicht lesen wenn man mir diese aushändigt, aber ob ich das dann auch schaffe.... Ich dachte halt, dass es evtl. eine Möglichkeit gibt (irgend ein Paragraph) ein Recht auf Information anzubringen, dass mir der Eingang mitgeteilt wird. Mehr möchte ich ja gar nicht wissen, verstehe nicht warum das nicht Möglich sein sollte.
Steffiam 19.02.2019 | 14:07
Danke für die Antwort
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