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Experten-Antwort

Befristete EU Rente, Schwerbeschädigung+450€-Job

von Karin B.13.02.2016 | 16:20
1630 Ansichten
5 Antworten

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Zur Zeit beziehe ich eine volle EU-Rente, welche bis April 2015 befristet ist. Weiterbewilligungsantrag gestellt, noch nicht entschieden. Zusaätzlich habe ich die unbefristete Anerkennung einer Schwerbeschädigung von 50%. Ich möchte jetzt einen Minijob auf 450€- Basis aufnehmen, der aber voraussichtlich nach 5 Monaten endet. Ich weiß nun nicht, ob ich unter diesen Voraussetzungen mit der Beitragspflicht zur RV noch Vorteile erwerben kann. Gehen wir einmal davon aus, dass die EU-Rente weiter bewilligt wird, ziehe ich in Erwägung evtl. im kommenden Jahr in die vorgezogene Altersrente zu gehen, die Rentenhöhe dürfte sich nach meinem Wissen gegenüber der derzeitigen EU-Rente nicht ändern. Für hilfreiche Expertenratschläge bedanke ich mich im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karin B.,

„W*lfgang“ und „Schade“ haben Ihre Fragen bereits zutreffend beantwortet.

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4 Antworten

W*lfgangam 13.02.2016 | 16:36
Zitat von Karin B. anzeigen
Hallo Karin B., da liegen Sie grundsätzlich richtig. Sofern Ihre EM-Rente (oder doch noch eine 'alte' EU-Rente?) eine Zurechnungszeit beinhaltet, die vor Beginn der AR endet, können nur 'neue' Zeiten/Minijob _vielleicht_ einen kleinen Mehrwert bei der AR bringen - wenn nicht gleichzeitig nach Neuberechnung bestehende Versicherungszeiten an Wert verlieren. Sie haben die Sicherheit, dass die AR nicht kleiner wird. Mit der 'Umwandlung' in AR entgehen Sie zumindest etwaigen Überprüfungen der EM-Rente, also rein dann in die Altersrente. Gruß w.
Schadeam 13.02.2016 | 20:14
5 Monate den Minijob durch den Eigenanteil aufgestockt bringt allerhöchstens 50 Cent mehr Rente, kostet Ca 80€, ist also nicht der Rede wert.
Karin B.am 14.02.2016 | 09:43
Danke für die Antworten auf meine Frage. Wenn ich es richtig verstanden habe, stelle ich den Antrag auf Beitragsfreistellung, da ich meinen Rentenbezug aus diesem Minijob kaum erhöhe. Der Antrag trifft nur auf dieses Arbeitsverhältnis zu und kann bei einer späteren neuen Tätigkeit erneut gestellt werden-ist das korrekt? Sollte die Weiterbewilligung meiner EM-Rente abgelehnt werden und ich Widerspruch einlege, entstehen mir da evtl. Nachteile? Danke auch hier für hilfreiche Antworten.
Schadeam 14.02.2016 | 12:15
Frage 1 ja Frage 2 nein Aber auch das ist dann kein "Riesenproblem, wenn Sie in einem Jahr in Altersrente gehen können - sehr oft kommt es im täglichen Leben = Realität nicht vor, dass eine EM Rente 1 Jahr vor der möglichen AR nicht mehr verlängert wird.
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