Hallo Moka,
wie User "Auskenner" schon schrieb, ist es ganz normal, dass eine Rente wegen Erwerbsminderung befristet gezahlt wird. Möglicherweise beruht Ihre volle Erwwerbsminderung auch auf einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden (sogenannte arbeitsmarktbedingte Rente) - dann ist eine unbefristete Rente gesetzlich ausgeschlossen, auch wenn sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern kann.
Ob bei Ablauf der Befristung Untersuchungen für erforderlich gehalten werden oder dann anhand der vorliegenden aktuellen Befunde entschieden wird, kann nicht gesagt werden. Dies ist ganz vom jeweiligen Einzelfall und der Einschätzung des sozialmedizinischen Dienstes abhängig.