Hallo Maja,
es kann der gleiche Gutachter wie beim Erstantrag werden, kann aber auch ein anderer sein.
Die Rentenversicherung muss sich nicht am Erstgutachter von vor 2 Jahren orientieren (was ja ggf. auch keinen Sinn machen würde, zB wenn der Gutachter nicht mehr aktiv ist oder Sie inzw. in einer ganz anderen Region wohnen). Wenn das Krankheitsbild aber identisch ist, der Gutachter noch aktiv und von der DRV noch eingesetzt wird und Sie noch in der gleichen Gegend wohnen wie vor 2 Jahren, dann kann es auch wieder zum gleichen Gutachter wie vor 2 Jahren kommen (KANN, MUSS aber nicht).
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.