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Experten-Antwort

Befristete volle EMR, gleicher Gutachter bei Verlängerung?

von Maja24.02.2017 | 12:54
1969 Ansichten
7 Antworten
Guten Tag liebe Forumsmitglieder und Experten, bekommt man bei einem Verlängerungsantrag (befristet) der vollen EMR (vorausgesetzt man wird nochmal zur Begutachtung durch DRV geschickt) den gleichen Gutachter von der DRV, wie beim ersten Antrag der vollen EMR? Oder wird einem ein neuer Gutachter zugeteilt? Der jetzige Gutachter hat in seinem Gutachten vermerkt, das nach 2 Jahren nochmals eine neue Begutachtung vorgenommen werden sollte. Weis das zufällig jemand????? Danke für Ihre Hilfe. Liebe Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.02.2017 | 13:32

Hallo Maja,

es kann der gleiche Gutachter wie beim Erstantrag werden, kann aber auch ein anderer sein.

Die Rentenversicherung muss sich nicht am Erstgutachter von vor 2 Jahren orientieren (was ja ggf. auch keinen Sinn machen würde, zB wenn der Gutachter nicht mehr aktiv ist oder Sie inzw. in einer ganz anderen Region wohnen). Wenn das Krankheitsbild aber identisch ist, der Gutachter noch aktiv und von der DRV noch eingesetzt wird und Sie noch in der gleichen Gegend wohnen wie vor 2 Jahren, dann kann es auch wieder zum gleichen Gutachter wie vor 2 Jahren kommen (KANN, MUSS aber nicht).

6 Antworten

KSCam 24.02.2017 | 13:20
Das weiß hier niemand, auch nicht zufällig. Das könnte im besten Fall Ihre Sachbearbeitung wissen sobald ein Gutachter zugeteilt wurde. Auf diese Frage kann es auch gar keine Antwort geben - das kann nämlich von RV Träger zu RV Träger unterschiedlich sein, zudem kann ja sein dass der damalige Gutachter gar nicht mehr dort arbeitet weil in Rente oder den AG gewechselt, oder gestorben, oder, oder, oder....... PS: Was habe ich davon wenn ich das weiß?
Schorscham 24.02.2017 | 13:21
Es ist sowohl möglich, dass es sich um den selben Gutachter handelt, als auch dass es sich um einen anderen Gutachter handelt. Der DRV-Sachbearbeiter achtet nur auf die Fachrichtung und schlägt dann einen geeigneten Gutachter vor, der gerade verfügbar ist. In begründeten Fällen können Sie diesen Gutachter zwar ablehnen, haben aber kein grundsätzliches Wahlrecht. MfG
Majaam 24.02.2017 | 16:03
Vielen Dank für die Antwort und ein schönes Wochenende!
okulam 24.02.2017 | 18:26
Da meine Begutachtung beim Sozialmedizinischen Dienst der KBS durchgeführt wurde,hatte ich 2 mal denselben Gutachter,beim 3.Mal einen anderen,der sich jedoch an den vorigen Gutachten orientiert hat.Muß also per se nichts schlechtes sein,von demselben Gutachter beurteilt zu werden.
Klaus Jürgens MTFam 24.02.2017 | 17:33
Das jemand zum selben Gutachter 2 x geschickt wird ist aber extremst selten. Kenne von ca. 100 Fällen nur einen einzigen derartigen Fall.
Klaus Jürgens MTFam 24.02.2017 | 19:44
Wenn Sie direkt ins Haus einer RV zur Begutachtung eingeladen werden ist das natürlich so möglich. Soo viele Ärzte gibt es da ja nicht und dann ist die Chance erhöht auf denselben Gutachter zutreffen. Bei EXTERNEN Gutachtern - also niedergelassenen Fachärzten - wo die meisten Begutachtungen stattfinden ist es eben aber extrem selten denselben Gutachter ein zweites Mal zu bekommen. Dies ist eigentlich auch " unüblich " , einfach um bei der zweiten Begutachteug eine andere Ärzteliche Meinung zum Sachverhalt zu bekommen. Ein und derselbe Gutachter wird sicher seine Erstprognose bei der zweiten Begutachtung nicht selbst widerlegen , wenn Sie wisssden was ich damit sagen möchte ...
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