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Experten-Antwort

Befristete volle Erwerbsminderungsrente und Wertpapiere

von Serzling01.10.2020 | 07:41
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wie verhält es sich, wenn jemand mit einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente von Zuhause aus trading mit Wertpapieren macht. Dazu zählen Aktien, Zertifikate, cfd's? Gibt es Unterschiede zu einzelnen Finanzinstrumenten oder sind alle Gewinne durch sowas erlaubt? Gibt es Obergrenzen im Hinzuverdienst hierzu, oder wird das nicht berûcksichtigt? Sind Nachteile für den Erwerbsminderungsrentner durch die Rentenversicherung zu erwarten, falls sie von diesem Hobby erfährt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Serzling,

ob Ihr Hobby als Einkommen zu berücksichtigen ist, richtet sich nach den Vorschriften des Steuerrechtes.

Wir haben Ihnen aus den rechtlichen Arbeitsanweisungen des § 96 a SGB VI unter Punkt 3.2. die entsprechende Stelle ausgedruckt. Sie lautet:

Nicht zum Arbeitseinkommen gehören die Einkünfte nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 bis 7, Abs. 2 Nr. 2 EStG), das heißt

•Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG),

•Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung (§ 21 EStG) und

•Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG).

Ob Ihre Einkünfte nun zu den Leistungen nach § 20 EStG oder eine Leistung aus selbständiger Tätigkeit nach § 18 EStG sind, kann nur das Finanzamt oder ein Steuerberater beurteilen.

Sollten es Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit sein, ist dies der Deutsche Rentenversicherung unverzüglich mitzuteilen.

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollem EM-Rente beträgt im Kalenderjahr 6.300,- EUR brutto oder Gewinn vor Steuern.

Bitte prüfen Sie nach, ob Ihre Einkünfte als Hinzuverdienst anzusehen sind.

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