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Befristetes Visum in Australien

von Tanja23.07.2008 | 10:42
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6 Antworten

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Wir werden ab Januar für mind. 2 Jahre mit einem 457 Sponsor-Visa nach Australien gehen (das Visum ist befristet auf 4 Jahre). Ich habe seit 12 Jahren hier in die Rentenkasse einbezahlt. Mir wurde gesagt, wenn ich das zwei Jahre unterbreche, würde ich bei der Erwerbsminderungsrente wieder bei 0 anfangen. Da bei einem befristeten Visum keine Wohnzeiten in Australien entstehen. Kann mir jemand sagen, ob bei einem 457er Visum australische Wohnzeiten entstehen oder wie ich die Rücksetzung der Erwerbsminderungsrente umgehen kann? Spielt es eine Rolle, ob man in Deutschland gemeldet bleibt oder nicht? Vielen Dank im Voraus. Tanja

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Mit Australien haben wir ein SV-Abkommen. Inwieweit Ihr 457er-Visum rentenrelevant sein kann (Arbeitszeiten, Schulzeiten o.ä.?) müsste geprüft werden. Ansprechpartner wäre: DRV Oldenburg-Bremen, Huntestr. 11, 26135 Oldenburg, Tel. 0800 1000 48028

5 Antworten

Rosannaam 23.07.2008 | 10:59
Hallo Tanja, das hat mit "australischen Wohnzeiten" überhaupt nichts zu tun. Selbst wenn Sie sich im europäischen Ausland aufhalten und somit KEINE PFLICHTBEITRÄGE mehr in die DEUTSCHE gesetzl. Rentenversicherung einzahlen, verlieren Sie nach 2 Jahren die Anwartschaft für eine EM-Rente. Auch eine weitere Meldung in Deutschland reicht alleine nicht aus. Wie gesagt, Sie müssten PFLICHT-Beiträge entrichten. Wenn Sie nach den 4 Jahren wieder nach Deutschland zurückkommen, versicherungspflichtig beschäftigt sind, haben Sie nach 3 Jahren Pflichtbeitragsentrichtung wieder die Anwartschaft für eine EM-Rente erfüllt, vorausgesetzt, der Leistungsfall der EM-Rente tritt danach ein. MfG Rosanna.
pro-fess-oram 23.07.2008 | 12:41
Kann mir jemand erklären, was bitte ist ein "457 Sponsor-Visa" ????
Heidi Klumpam 23.07.2008 | 13:01
Schon mal was von Google gehört?
Schwarzwälderam 23.07.2008 | 15:46
Es müssen nicht unbdingt Pflichtbeiträge in Deutschland entrichtet werden um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Auch Pflichtbeiträge in einem Vertragsstaat zählen für den Versicherungsschutz mit. Und auch Wohnzeiten in Australien können bei gleichzeitigem Nachweis einer Beschäftigung in Australien mitzählen. Allerdings stimmt die Vermutung das Wohnzeiten bei befristetem Aufenthalt in Australien nicht entstehen.
Tanjaam 23.07.2008 | 21:09
Ein 457er Visum ist ein Arbeitsvisum, das von einer Australischen Firma gesponsort wird, befristet auf 4 Jahre.
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