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Experten-Antwort

Befristung der vollen Erwerbsminderungsrente über die 9-Jahres Frist hinaus

von Vivi30.03.2023 | 05:28
434 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Rückwirkend ab Dezember 2014 wurde (2017 nach Widerspruchsverfahren) eine unbefristete volle EM Rente aufgrund einer chronischen Erkrankung befristet bis November 2018 gewährt. Im Anschluss wurde diese bis November 2021 weiterbewilligt -wie ich heute weiß, jedoch aufgrund einer zusätzlich hinzu(!)gekommenen Krebserkrankung, obgleich die ursprüngliche Erkrankung bis heute weiterbesteht. 2022 erfolgte nach Widerspruch eine weitere Verlängerung rückwirkend ab Dezember 2021 bis einschließlich Januar 2024 -wiederum befristet, obgleich zwei Monate vor Ende der Befristung die 9-Jahresfrist überschritten wird. Auf Rückfrage teilte mir eine Mitarbeiterin der Rentenkasse mit, daß diesvöllig in Ordnung sei, da die Rente ja nur auf den Krebs, bzw. ein in 2022 operiertes Lokalrezidiv gewährt wurde und eine Heilung nicht ausgeschlossen sei... Anmerken muss ich, daß ich bei Antragstellung der Verlängerung gleichzeitig den Nachweis für die Verschlechterung der ursprünglichen Grunderkrankung erbracht habe, welche offensichtlich "unter den Tisch" fallen gelassen wurde. Davon abgesehen befinde ich mich hinsichtlich der zusätzlichen Krebserkrankung bis Mai 2027 in Heilungsbewährung, so daß zum Zeitpunkt, wenn ein "Verlängerungsantrag" gestellt werden müsste nicht nur 9 Jahre ununterbrochener voller Erwerbsminderung vorliegen, sondern auch noch keinerlei Prognose hinsichtlich der Krebserkrankung abgegeben werden kann. Meine Fragen: Muss ich tatsächlich nochmals einen Antrag auf Verlängerung der EM-Rente stellen? Laut SGB VI §102 (2) ist die 9-Jahresfrist doch bindend zumal es keinerlei Unterbrechung gab. Oder gibt es eine Art Schlichtungsstelle? Könnte ich u.U. mittels Überprüfungsantrag hier vorab etwas erreichen?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vivi,

den Ausführungen von „Abschläge“ schließen wir uns an. Ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts lässt sich hier nichts Konkreteres sagen.

Sofern bei Ihrem Verlängerungsantrag tatsächlich eine geltend gemachte gesundheitliche Einschränkung nicht berücksichtigt wurde, können Sie einen entsprechenden Überprüfungsantrag stellen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vivi,

vorliegend ist man offensichtlich der (wohl irrigen) Meinung, dass quasi ein neuer Leistungsfall eingetreten ist, der ebenfalls zur vollen Erwerbsminderung geführt hat und eine neue 9-Jahresfrist auslöst.

Betrachtet man die Bescheide, die Sie erhalten haben, liegt ab Dezember 2023 ein über 9-jähriger EM-Rentenbezug vor, der dann auch zu einer Dauerrente führt. § 102 Abs. 2 Sätze 3 bis 5 SGB VI ist hierzu eigentlich eindeutig.

Mögliche Heilungsaussichten kann der Rentenversicherungsträger später im Rahmen einer Nachbegutachtung überprüfen und eine Dauerrente wegen Änderung der tatsächlichen (hier: gesundheitliche Besserung mit geändertem Leistungsvermögen) Verhältnisse aufheben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Abschlägeam 30.03.2023 | 06:19
Hallo Vivi, vorweg gefragt: es handelt sich um eine volle befristete EM-Rente rein aus gesundheitlichen Gründen? Oder ist es aus gesundheitlichen Gründen eine 'halbe' EM-Rente die aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt als volle EM-Rente bezahlt wird? Dann nämlich 'erledigen' sich alle weiteren Überlegung bezüglich einer Entfristung, die es bei der 'Arbeitsmarktrente' nicht gibt. Ansonsten wäre es vermutlich für Sie sinnvoll, wenn Sie sich auch noch einmal mit Ihren Ärzten besprechen. Und dann ggfs. sich den 'Stress' ersparen, nun mit Überprüfungsantrag vorzeitig die Sache wieder ins Rollen zu bringen. Wenn Sie den nächsten Verlängerungsantrag entsprechend gut mit den Meinungen Ihrer Ärzte, nicht nur bezgl. Krebs sondern auch wegen der ursprünglichen chronischen Erkrankung, untermauern, wäre es ja zeitnah genug, wenn dann festgestellt werden würde, es kann doch entfristet werden. Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Viviam 30.03.2023 | 10:10
Wie ich oben bereits schrieb: es handelt sich um eine volle EM Rente. Keine sog. Arbeitsmarktrente. Es handelt sich tatsächlich um eine volle Erwerbsminderung. Hinzu kommen 100% Schwerbehinderung mit Merkzeichen G. (auch wenn Rente und Schwerbehinderung zwei unterschiedliche Baustelen sind)
Lesen und handelnam 30.03.2023 | 10:51
Es wurden doch schon Ratschläge gegeben. Sie können danach handeln oder eben auch nicht. Mehr können Sie von einem Forum nicht erwarten. Jetzt müssen Sie selber aktiv werden.
Froscham 30.03.2023 | 11:44
Eine unbefristete wurde befristet gewährt? War hier letztens Thema, dass auch über 9 Jahre hinaus befristet gewährt werden kann, wenn Therapien nicht ausgeschöpft oder Heilung absehbar noch möglich sein kann.
Hobbyam 30.03.2023 | 13:08
War aber nur Thema unter den laienhaften "Hobby-Experten". Von wissender Seite hier wurde das genau nicht bestätigt! Alles was man dazu wissen muß steht im Gesetz. Alles was hier keiner weiß, sind die Umstände die ein Fragesteller vielleicht noch irgendwo stehen hat und hier keiner kennt.
Viviam 30.03.2023 | 16:51
Nachdem, was ich hier im Forum -insbesondere von Experten- gelesen habe, ist die 9-Jahresfrist bindend. Deshalb meine Frage, ob ein neuer Verlängerungsantrag nötig ist, wenn doch die laufende Bewilligung bereits über diese Frist hinaus geht. Nochmal: es handelt sich NICHT um eine "Arbeitsmarktrente".
Abschlägeam 30.03.2023 | 17:14
Zum Zeitpunkt der letzten Bewilligung (ab Dezember 2021) waren noch keine neun Jahre 'abgelaufen'. Es wird aber nicht 'automatisch' der Vorgang auf Wiedervorlage gelegt und dann im Dezember 2022 noch mal geprüft. Und es wird auch nicht VOR Ablauf der insgesamt neun Jahre schon mal in weiser Voraussicht unbefristet bewilligt, weil innerhalb des vorliegenden Bewilligungsfrist die neun Jahre erreicht werden würden. Sondern es läuft dann erst einmal bis zum Ende der Bewilligungsfrist. Und erst dabei wird dann geprüft, ob nun unbefristet gewährt werden kann. Zunächst einmal endet die EM-Rente mit Ablauf im Januar 2024 und wird auch NICHT seitens der DRV ohne Antrag weiterbewilligt. Ob Sie dies nun vorzeitig veranlassen oder erst mit dem anstehenden Weiterbewilligungstermin, bleibt Ihnen überlassen. Lesen Sie dazu auch die GRA der DRV zum entsprechenden §102 SGB VI https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
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