Hallo floh,
anhand der vorgelegten Befunde und ggf. auch durch eine Untersuchung beim Rentenversicherungsträger wird über Ihren Antrag auf z. B. Rente oder medizinische Rehabilitation entschieden. Der zeitliche Umfang richtet sich nach der Aussagefähigkeit der vorliegenden Unterlagen und orientiert sich damit am Einzelfall.