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Experten-Antwort

Befundberichte

von lapplandfee23.11.2015 | 09:49
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28 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen an alle, wenn ich meine EM Rente verlängern möchte, kann ich dann die Befundberichte, die meine Ärzte ausfüllen sollen, selbst ausdrucken incl. der Gebührenabrechnung und an die Ärzte verteilen, oder muss ich warten bis die DRV diese Berichte an meine Ärzte verschickt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Laplandfee,

bitte wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger und geben Sie Ihre behandelnden Ärzte an. Sofern Sie im Besitz von Befundberichten sind, legen Sie diese bei. Sofern die DRV weitere Befundberichte benötigt, fordert sie diese selbst an und übernimmt dann auch die Kosten.

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27 Antworten

=//= spricht nur für die DRV B-Wam 23.11.2015 | 10:29
lapplandfeeam 23.11.2015 | 10:47
Möglicherweise habe ich mich unverständlich ausgedrückt: Es gibt von der DRV Formulare, die an Ärzte verschickt werden incl. der zu erstattenden Gebühren die die Ärzte in Rechnung stellen dürfen, ca 28.70,-€ Kann ich diese "Befundberichte" die meine Ärzte ausfüllen sollen, selbst ausdrucken und an die Ärzte verteilen, oder muss ich abwarten (wo durch es zu Verzögerungen kommt) bis die DRV diese Formulare verschickt? (3-211) Ärztlicher Befundbericht zum Rentenantrag bei der Rentenversicherung bzw. zur Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung
Galgenhumoram 23.11.2015 | 10:16
Warten oder die Berichte selber zahlen. Die DRV fordert nur dann kostenpflichtige Befundbericht an, wenn Sie diese benötigt. Am besten aktuelle Befunde mit einreichen, dann klappts vielleicht schneller.
=//=am 23.11.2015 | 11:03
Sie können die Befundberichte und Kostenabrechnungen auch selbst ausdrucken und an die Ärzte weiterleiten.
//am 23.11.2015 | 10:57
sie haben sich schon klarverständlich ausgedrückt. lesen sie sich den o.g. link durch.
=//=am 23.11.2015 | 11:37
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Sie können die Befundberichte und Kostenabrechnungen auch selbst ausdrucken und an die Ärzte weiterleiten.
Dann können die Ärzte der DRV also Leistungen berechnen, die die DRV womöglich gar nicht für notwendig hält? Schwer vorstellbar!
Ich spreche jetzt mal nur für MEINE DRV, weil sonst wieder der Aufschrei kommt, dass nicht alle RV-Träger gleich arbeiten. Mit dem Anschreiben zur Weitergewährung wird ca. 5 Monate vor Wegfall der Rente ein Antrag auf Weitergewährung UND ein Befundbericht versandt (letzterer an den Rentner und nicht an einen Arzt!). Dies geschieht AUTOMATISCH ohne Zutun der Sachbearbeitung und wird durch Eingabe eines Termins gesteuert. Es wird deshalb nicht im voraus geprüft bzw. kann gar nicht geprüft werden, ob ein Befundbericht tatsächlich erforderlich ist oder nicht. Die Kosten für den Befundbericht werden von der DRV übernommen. Ob dies sinnvoll ist oder nicht, bleibt mal dahin gestellt.
=//=am 23.11.2015 | 12:51
Wie gesagt, ich weiß nicht 100%-ig, ob es jeder RV-Träger so handhabt. Der Zusatz im Erstbescheid ist Standard und es wird nicht gesondert darauf hingewiesen, dass ein Anschreiben der DRV kommt. Ich würde Ihnen empfehlen, zunächst mal dieses Schreiben abzuwarten. Sollte wider Erwarten SPÄTESTENS 4 Monate vorher von Seiten der DRV an Sie kein Schreiben ergangen sein (was ich mir nicht vorstellen kann), sollten Sie selbst tätig werden. Sie können ca. 4 - 5 Monate vor Ende der Zeitrente den Weitergewährungsantrag stellen und einen Befundbericht beifügen. Beides können Sie aus dem Internet runterladen.
lapplandfeeam 23.11.2015 | 12:03
an =//= Danke, Ihre letzte Antwort hat mir weiter geholfen! Fünf Monate vor dem Antrag auf Verlängerung schreibt die DRV mich an? In meinem ersten Rentenbescheid steht, dass ich NICHT angeschrieben werde, sondern die bis Datum XX gewährte Rente ausläuft, wenn ich nicht um Verlängerung bitte, bzw. diese beantrage.....
lapplandfeeam 23.11.2015 | 13:04
an =//= Ich stelle fest, dass Sie sehr oft fundierte Angaben und Ratschläge weiter geben. Sind Sie auch Experte der DRV? Falls ich diese Befundberichte selbst ausdrucke, muss, kann und darf ich dann auch das Formular mit der "Honorarabrechnung" weitergeben? All das kommt zum 1. Mal auf mich zu, und ich möchte nicht, dass mir ein grober Fehler unterläuft, der vermieden werden kann.
lapplandfeeam 23.11.2015 | 13:31
Es geht nicht um sowieso vorhandene Facharztberichte, die jeder, der die eigene Verantwortung nicht aus der Hand gibt, in Kopie vorliegen haben sollte, sondern um Befundberichte, die von der DRV zusätzlich von den behandelnden Ärzten eingefordert werden könnten.
Schorscham 23.11.2015 | 14:03
Eben, sie KÖNNTEN. Da sie es aber nicht MÜSSEN, liegt die Entscheidungskompetenz, ob kostenpflichtige Befundberichte benötigt werden oder nicht, bei der DRV und nicht bei Ihnen. Da Sie, wie bereits an anderer Stelle erwähnt, eine "Arbeitsmarktrente" beziehen, könnte in Ihrem Fall auch noch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit bzgl. der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes erforderlich sein, die die DRV direkt dort anfordern würde. Warten Sie also erst einmal ab und befolgen Sie den Rat des Experten, bevor Sie unnötige Kosten produzieren, auf denen Sie dann vielleicht sogar sitzen bleiben. MfG
MKWAam 23.11.2015 | 13:25
muss man immer alles zu Lasten der Rentenversicherung machen? Es liegt doch im eigenen Interesse aussagefähige Facharztberichte dem Antrag auf Verlängerung der EM-Rente beizulegen. Es gibt Rentenversicherungsträger, die senden kein Schreiben. Die Rente endet zum angegeben Zeitpunkt automatisch.
Herz1952am 23.11.2015 | 19:00
Lapplandfee, am einfachsten und kostengünstigsten wäre vielleicht, dass Sie den Ärzten die Formulare geben, mit der Bitte abzuwarten, bis die Ärzte von der DRV aufgefordert werden. Andererseits, wieso sollten Sie es nicht so handhaben, wie Sie es vorhaben. Es sind schließlich wichtige Unterlagen für die Weitergewährung Ihrer Rente. Wenn dann ein Bericht fehlt, vielleicht weil er versehentlich nicht von der DRV angefordert wurde (Verwaltungssache - man weis nie was passieren kann), könnte dies zu Ihren Lasten (Weitergewährung der Rente) gehen. Vielleicht haben Sie sogar nicht von allen Ärzten die aktuellsten Berichte. Ich hatte Sie hatte sie damals vorliegen, und mitgeschickt. Gehen Sie auf "Nummer Sicher". Sie können auch die aktuellsten Berichte Ihrer Ärzte in Kopie mitschicken und nur diejenigen Ärzte anschreiben/hingehen und ihnen die Formulare geben. Dies erspart wahrscheinlich auch der RV Verwaltungskram und Kosten.
Schorscham 23.11.2015 | 19:24
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Falls die DRV die Ärzte zur Befundberichterstellung auffordert, werden die nötigen Vordrucke gleich mitgeschickt. Was soll es also nützen, die Vordrucke schon vorher den Ärzten auszuhändigen, wenn sie bis zur "Aufforderung" mit dem Ausfüllen warten sollen? Vielleicht deshalb nicht, weil die DRV diese kostenpflichtigen Befundberichte nicht in jedem Fall benötigt und weil auch die DRV kostenbewusst mit den Versichertengeldern umgehen MUSS? ;-)
Schorscham 23.11.2015 | 20:05
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind und der Versicherung des Unfallverursachers unaufgefordert ein kostenpflichtiges Sachverständigen-Gutachten vorlegen, obwohl ein normaler Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt völlig ausreichend wäre, würde die Versicherung höchstens verständnislos mit dem Kopf schütteln und Sie auf Ihre Schadensminderungspflicht hinweisen. Und falls die DRV tatsächlich kostenpflichtige Befundberichte benötigen sollte, dann wird sie diese anfordern aber nicht deswegen den Fortzahlungsantrag ablehnen.
Herz1952am 23.11.2015 | 20:05
Sorry, ich hätte schreiben sollen, dass sie nur denjenigen Ärzten die Unterlagen geben soll, von denen sie keine neuen Berichte vorliegen hat, die sie aber vielleicht zwischenzeitlich öfter "besucht" (konsultiert (smile)) hat. Ich habe damals nur meine Kopien mitgeschickt. Na ja, ich hatte fast eine ganze Papiersammlung, Höchstgewicht für Briefe erreicht (smile). Das hat der RV auch "gereicht" und sie haben mich "dauerverrentet" (smile).
Herz1952am 23.11.2015 | 19:51
Schorsch, deshalb habe ich geschrieben, dass sonst was wichtiges fehlen kann. Dann wird vielleicht die Rentenverlängerung abgelehnt, Widerspruch eingelegt usw. Wäre dies dann günstiger? (smile)
Rentnerinam 24.11.2015 | 00:09
Mir hatte die DRV fünf Monate vor Ablauf einen Antrag automatisch zugesandt. Diesen schickte ich ausgefüllt und mit einer Schweigepflichtsentbindung für meine behandelnden Ärzte, wie auch alle mir vorliegenden Arzt- und Radiologie-Befunde, Klinikberichte etc. aus der letzten Zeit an die DRV zurück. Keiner meiner behandelnden Ärzte wurde von der DRV angeschrieben und zu einer schriftlichen Arztanfrage/Stellungnahme aufgefordert. Die meinem Verlängerungsantrag beigelegten Befundberichte etc. reichten demnach aus, um mein Verlängerungsgesuch von der vormals befristeten EMR in eine unbefristete EMR zu bescheiden. Ein Vorgreifen aus eigenem Ermessen finde ich aus meiner gemachten Erfahrung nicht notwendig. Manchmal ist weniger wirklich mehr und vor allem führt es nicht zu Verwirrung, wer denn am Ende für den evtl nicht notwendigen Aufwand die Kosten zu tragen hat. Viel Erfolg wünsche ich ihnen für Ihr Velängerungsgesuch Gruß Rentnerin
=//=am 24.11.2015 | 10:35
Wie gesagt, ich weiß nicht 100%-ig, ob es jeder RV-Träger so handhabt.
Und ich weiß 100%-ig, dass nicht jeder RV-Träger es so handhabt. Siehe auch Schorsch's Beiträge.
Ah ja, und woher wissen Sie das 100%-ig als Nichtmitarbeiter einer DRV? Ich denke, dieses Thema wurde jetzt genug diskutiert. Es kann jeder so halten, wie er will. Wenn ein Versicherter EINEN Befundbericht einschickt, wird sich die DRV mit Sicherheit nicht weigern, die Kosten für den Befundbericht zu übernehmen. Natürlich sollte es mit der Anzahl der Befundberichte nicht übertrieben werden, also nicht z.B. 5 Befundberichte von allen behandelnden Ärzten ausstellen lassen. :-(
Herz1952am 24.11.2015 | 14:06
Schorsch, ein kleiner 1cm großer Kratzer am Stoßfänger in Wagenlackierung kostet ja auch mehr als ein gebrochener kleiner Finger. Der ganze Stoßfänger muss für ca. 500 Euro erneuert werden. Meine Unfallgegnerin hat ein Werkstattgutachten vorgelegt und das wurde ihr noch gekürzt. Wenn ich einen Schaden am Auto habe lasse ich den immer begutachten, sogar von einem vereidigten Sachverständigen, allerdings nach Rücksprache mit der Versicherung. Es gab noch keine Beanstandungen.
Herz1952am 24.11.2015 | 14:12
Schorsch, Wenn ich nicht an einem Unfall schuld bin, nehme ich mir auch immer einen Rechtsanwalt, man weis ja nie wie "blöd" der Unfallgegner argumentiert in Bezug auf die Höhe des Schadens. Damit bin ich immer gut "gefahren" (smile). Allerdings kürze ich dann meine "Aufwandspauschale", bzw. die macht dann der Anwalt auch noch geltend (geringer).
Schorscham 24.11.2015 | 17:03
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Wenn ich einen Schaden am Auto habe lasse ich den immer begutachten, sogar von einem vereidigten Sachverständigen, allerdings nach Rücksprache mit der Versicherung. Es gab noch keine Beanstandungen.
Warum sollte es auch "Beanstandungen" geben, wenn man sich vorher per Rückfrage bei der Versicherung absichert? Etwas seltsam, Ihre Aussage.....
Nachtrag: Wenn die Schadenshöhe unter 715 Euro liegt, darf die Versicherung die Gutachterkostenübernahme verweigern: http://www.kfz-gutachter-liebl.de/rechte_ansprueche.htm
Herz1952am 26.11.2015 | 12:42
Ja, Sie haben recht. Leider hatte ich immer das zweifelhafte Glück dass die Schäden klein aussahen, aber immens waren. In solchen Fällen hat auch die Werkstatt einen Gutachter bestellt. Aber zum kleinen Kratzer an der Stoßstange, den ich versursacht habe. Es war ein Leasing-Fahrzeug. Bei Leasingfahrzeugen sollte man jeden Kratzer der Vollkasko mitteilen, sonst bleibt vom Rückkaufwert nichts mehr übrig, oder der Leasingnehmer zahlt noch drauf. Deswegen hat die Unfallgegnerin auch keine Ausbesserungsarbeiten vorgenommen, zu Recht. Da kennen die Leasinggeber kein Pardon. (Nur zur Info).
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