Hallo Karla,
der Rentenversicherungsträger übersendet dem Gutachter mit der Beauftragung die dem Rentenversicherungsträger vorliegenden medizinischen Unterlagen.
Der Gutachter wird dann die Unterlagen entsprechend sichten und bei dem Untersuchungstermin ein unabhängiges ärztliches Votum über Ihren aktuellen Gesundheitszustand erstellen.
Im Anschluss wird ein schriftliches Gutachten mit dem Votum des Gutachters an den Rentenversicherungsträger gesandt. Dort werden erneut alle medizinischen Unterlagen inklusive des neuen Gutachtens durch den beratungsärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers geprüft und ein abschließendes Votum zu Ihrem Antrag erstellt.
Im Anschluss erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid, ob die Erwerbsminderungsrente weitergezahlt wird und wenn ja für welchen Zeitraum.