Hallo Widerspruch,
der ärztliche Dienst der Rentenversicherung bekommt immer den vollständigen Reha-Entlassungsbericht und aufgrund dieses Berichtes und ggfs. weiterer vorliegender medizinischer Unterlagen wird das entsprechende Votum gefällt, worauf der anschließende Bescheid beruht. Insofern muss nicht automatisch dem Ergebnis des Reha-Entlassungsberichtes gefolgt werden.
Geben Sie bitte in Ihrem Widerspruch an, welcher Arzt noch einen aussagekräftigen Befund erteilen kann und was medizinisch nicht ausreichend gewürdigt wurde, damit die Ärzte der Rentenversicherung entscheiden können, ob ein weiterer Befundbericht angefordert wird.