Personen, die 1951 geboren sind, erhalten bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen die Rente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschlag. Die vorzeitige Inanspruchnahme ist mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich, jedoch ist dann ein Abschlag in Höhe von 10,8 % in Kauf zu nehmen.