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Beginn der EM-Rente Versteuerung

von Lara10.10.2007 | 09:26
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Im Februar 07 wurde mir eine befristete EM-Rente gewährt, mit Beginn rückwirkend zum Juli 2006. Ist für 2006 bereits die Rente zu versteuern, oder bleibt es bei der Angabe des Krankengeldes, das im Jahr 07 für den entspr. Zeitraum zurückbezahlt wurde. Da ich von den Sozialstellen (Krankenversicherung, Finanzamt, etc.) unterschiedliche, sich widersprechende Aussagen erhalten habe und mein Berater der DRV einen entsprechenden Bescheid zur Vorlage beim Finanzamt nicht ausstellen konnte, scheint eine Angabe/Versteuerung für das Jahr 2006 nicht nötig zu sein. Welche gesetzliche Grundlage sind hierfür maßgeblich? Lara

6 Antworten

???am 10.10.2007 | 10:03
Meines Wissens gilt im Steuerrecht gilt das sog. Zuflussprinzip. Da Sie die Rente erst 2007 ausgezahlt bekommen haben, brauchen Sie 2006 diese Zahlungen nicht versteuern.
Schiko.,am 10.10.2007 | 12:32
Glaube hier den namen "Lara" schon einmal ge- lesen zu haben. Kann auch nicht als fachmann stellung nehmen, jedoch als praktiker. Sie stellten ja selber fest, dass verschiedene stellen unterschiedliche meinung äußerten. Es ist also nicht so, dass jeder der leibrente be- zieht automatisch eine steuererklärung abzuliefern hat, obgleich ca.1.5 mio. mehr rentner hinzukommen. Für rentennachzahlung im jahre 2007 für monate des jahres 2006 gilt das zuflussprinzip. Es ist aber davon auszugehen, die erfolgte doppelzahlung durch krankengeld (krankenversicherung ?) wurde bereits bei der rentennachzahlung kompensiert. Ist dies so, wird auf einen etwaigen steuerpflichtigen teil der rente kein progressionsvorbehalt zu berücksichtigen sein. Ohne nennung des familienstandes , lebensalters, prozente zur kranken/pflegeversicherung und natürlich der renten- nachzahlung und der jetzt monatlichen rente kann nichts endgültiges gesagt werden. Sicher entfällt die steuererklärung für 2006, wenn sie nur sozialleistungen bekommen haben, zumal diese ja wieder rückgefordert wurden. Wenn sie ängstlich sind ist es wohl zweckmäßig in 2008 für das steuerjahr 2007 eine steuererklärung abzugeben. Aus den steuerbescheid ersehen sie ja dann ob auch für weitere jahre steuer anfallen wird. Ist dies nicht der fall, müssen sie das finanzamt schriftlich auffordern die vormerkung zur abgabe der steuererklärung zu streichen. Eine nichtveranlagungsbescheinigung gibt es hierfür nicht. Diese verhindert vielmehr den steuerabzug durch die bank, wenn jährlich mehr als 801/ 1602 led./vh. zinsen anfallen. Natürlich auch nur dann, wenn das jährlich zu versteuernde einkommen einschließlich höherer zinsen das existenz- minimum von jährlich 7.664 / 15.328 nicht überschreitet. Natürlich müssen sie diese beim finanzamt beantragen. Für 2007 sind es 54 % steueranteil, lebenslang festge- schreiben wird der steuerfreie anteil mit 46 %. Im klartext, bei einer evtl. rentenerhöhung um 1,7% im jahre 2008, wird bereits die erhöhung mit 100% steuerpflichtig. Mit freundlichen Grüßen.
Laraam 10.10.2007 | 14:09
Vorab besten Dank für die Beantwortung meiner Frage. Nun habe ich mit Anspruch auf EM-Rente auch ab diesem Zeitpunkt (rückwirkend zum 07.06) Anspruch auf Invalidenrente gem. Betriebsvereinbarung durch meinen Arbeitgeber (Arbeitsverhältnis ruht für die Dauer der vollen EM-Rente). Nach Mitteilung durch meine Personalabteilung erhielt ich auch einen korrigierten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2006, bei der die im Februar 07 für das Jahr 2006 rückwirkend bezahlte betriebl. Invalidenrente bereits unter Pos. 8. (in 3. erhaltene steuerbegünstigte Versorgungsbezüge) aufgeführt ist. Auch hat mein Arbeitgeber die Steuerklasse auf der elektr. Lohnsteuerbescheinigung geändert (für 01.-06.06 St-Klasse 5 und für 07.-12.06 STeuerklasse 6). Müsste nicht hier ebenfalls das Zuflussprinzip gelten. Hätte ich somit noch einen Anspruch auf nochmalige Änderung der eltr. Lohnsteuerbescheinigung. Vorab besten Dank auch an ??? und Schiko. P.S. Ich bin, bzw. gemeinsam ist mein Mann mit mir, zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Laraam 10.10.2007 | 14:23
Herzlichen Dank an Schiko für Ihre ausführliche Antwort. Ich habe hier schon einige Male Hilfe bekommen, soweit ich mich erninnere auch von Ihnen. Gemeinsam mit meinem Mann bin ich zur STeuererklärung seit vielen Jahren verpflichtet. Wie mir ein Mitarbeiter der DRV mitteilte, läge mein Steueranteil bei 52 %, wegen der Gewährung rückwirkend für 2006. Eine weitere Frage habe ich gestellt zur Versteuerung der betrieblichen Invalidenrente,die mit auch rückwirkend gewährt wurde in Höhe von (Euro 82,20 monatl.) Nochmals herzlichen Dank Lara P.S. Es gibt hier wohl noch eine 2. Lara, wobei ich nicht weiß wer zuerst da war und ich meinen Forum-Namen auch nur ungern ändern würde.
Laraam 11.10.2007 | 07:48
Besten Dank für Ihre Antwort. Bei meiner betriebl. Invalidenrente handelt es sich um eine Direktzusage (gem. Pensionsordnung. Vor ca. 10 Jahren stellte mein AG auf die betriebl. Altersversorgung auf VGU Pensionskasse um, die aber nicht bei EM-Rente fällig wird. Da die Direktzusage erst ab dem 25. Lebensj. zählte, ist der Betrag "so gering". Für mich ist immer noch offen, ob diese Zahlungen aus der Direktzusage, im März d.J. rückwirkend noch ins alte Jahr steuerrechtlich zählen?
Laraam 11.10.2007 | 12:04
Besten Dank!! Sich regen bringt Segen. Eben rief meine Kollegin aus der Personalabteilung an, dass die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2006 gegenüber dem Finanzamt in Kürze noch schriftlich korriegert werden wird. Somit fällt meine Rente aus Direktzusage ins neue Jahr. Weitere Fragen habe sich nun auch erübrigt. FG Lara
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