Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Beginn der Erwerbsminderungsrente bei letzter Krankschreibung

von Detlef Maier14.01.2018 | 19:13
709 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Kleine Frage zu; Beginn der letzten Arbeitsunfähigkeit, wenn das Ausmaß der jetzigen Erkrankung bereits zu diesem Zeitpunkt vorgelegen hat; Nur was ist die LETZTE AU? Die letzte Folgebescheinigung? Oder der seit wann man Arbeitsunfähig ist was auf jeder AU steht. Beispiel: Erstbeschreibung AU festgestellt am 01. Mai 2017 AU seit 01.Mai 2017, vorraussichtlich bis zum 15. November 2017 AU! Folgebescheinigung: festgestellt am 15. November 2017 AU seit 01.Mai 2017, vorraussichtlich bis 15.März 2018 AU! Jetzt meine Frage was ist jetzt hier die letzte AU und weiches Datum zählt bei diesem Satz, zum Leistungsfall EU Rente; Beginn der letzten Arbeitsunfähigkeit, wenn das Ausmaß der jetzigen Erkrankung bereits zu diesem Zeitpunkt vorgelegen hat;

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.01.2018 | 08:32

Der Zustand der Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich nicht automatisch mit dem Begriff der Erwerbsminderung gleichzusetzen. Ob eine Erwerbsminderung vorliegt, kann deshalb von hier aus gar nicht beurteilt werden. Die Entscheidung, ab wann eine Erwerbsminderung eingetreten ist, wird grundsätzlich nach medizinischen Gesichtspunkten getroffen. Falls der Eintritt der bis zum Rentenantrag andauernden Arbeitsunfähigkeit zum Datum des Eintritts der Erwerbsminderung (sogenannter Leistungsfall) bestimmt werden sollte, wäre das in Ihrem Fall der 01.05.2017. Nach Ihrer Schilderung handelt es sich um eine zusammenhängende Arbeitsunfähigkeit. Hier befinden wir uns allerdings tatsächlich im Bereich der Spekulation.

6 Antworten

Detlef Maieram 14.01.2018 | 19:15
Beispiel: Erstbeschreibung AU *Meinte Erstbescheinigung, blöde Autokorrektur
Schadeam 14.01.2018 | 22:17
Da Arbeitsunfähigkeit nicht identisch mit Erwerbsminderung ist, ist alles Spekulation. Es bleibt Ihnen nur abzuwarten wie über einen EM Antrag entschieden wird.
M.D.am 15.01.2018 | 07:01
Und jetzt meine Antwort. Sie schon wieder. Frage und Antwortspiel.
Detlef Maieram 15.01.2018 | 07:27
@Schade Die Frage Betrifft nur den einen Abschnitt von http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_… Beginn der letzten Arbeitsunfähigkeit, wenn das Ausmaß der jetzigen Erkrankung bereits zu diesem Zeitpunkt vorgelegen hat; Daraus wollte ich wissen wie dieser Abschnitt aus den obrigen Beispiel von mir zu verstehen ist.
Detlef Maieram 15.01.2018 | 08:31
Danke, für deine Mühe, mir geht es nur darum diesen Satz zu verstehen. Deswegen die Frage konkret auf diesen Satz. Im Falle des Falls ein Sozialmediziner würde sich genau nach diesem Kriterium richten. Beginn der letzten Arbeitsunfähigkeit, wenn das Ausmaß der jetzigen Erkrankung bereits zu diesem Zeitpunkt vorgelegen hat; Welches Datum würde bei meinem Beispiel zählen.
Schadeam 15.01.2018 | 08:19
Sie zitieren eine beispielhafte Auflistung verschiedener Möglichkeiten. Was genau in Ihrem Fall zutrifft ist eine rein medizinische Betrachtung und wird vom ärztlichen Dienst des Rententrägers festgestellt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026