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Experten-Antwort

Beginn EM-Rente

von !!20.03.2011 | 15:31
2687 Ansichten
6 Antworten

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Habe auf Aufforderung der Krankenkasse im Juni 2010 eine medizinische Reha beantragt. Jetzt ( kurz vor der Aussteuerung) stelle ich einen Antrag auf eine EM-Rente. Wenn dieser z.B.im Mai bewilligt wird, für 2 Jahre, beginnen diese 2 Jahre dann auch mit dem Datum des Rehaantrags, da dieser ja dann in einen Rentenantrag umgedeutet wird? D.h., wären diese bewilligten 2 Jahre dann im Juni 2012 zu Ende? Die Krankenkasse wird sich ja in diesem Fall zuviel gezahltes Krankengeld ( ist höher als die zu erwartende EM-Rente) von der DRV holen. Muss ich da irgendwelche möglichen Rückforderungen befürchten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo !!,

leider kann ich "aus der Ferne" keinerlei Angaben zum möglichen Rentenbeginn oder zur Befristung in Ihrem Fall machen.

Sie müssen jedoch keinesfalls eine Rückforderung des gezahlten Krankengeldes befürchten - die "Rückabwicklung" der Ansprüche im Nachzahlungszeitraum erledigen Krankenkasse und Rententräger unter sich.

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5 Antworten

-_-am 20.03.2011 | 16:08
Zitat von !! anzeigenausblenden
:P Erst einmal das Wichtigste: Sie müssen keine Rückforderung befürchten. Die Krankenkasse hat keinen Erstattungsanspruch gegen Sie, sondern nur gegen den nachrangig verpflichteten Leistungsträger (das ist die Deutsche Rentenversicherung) und höchstens bis zur Höhe der nachrangigen Leistung (Rentenhöhe). Das höhere Krankengeld verbleibt also bei Ihnen. Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Eine kürzere Befristung ist selbstverständlich möglich. Der Ablauf des Anspruchszeitraums steht im Rentenbescheid.
!!am 20.03.2011 | 23:57
Verstehe ich nicht ganz: Ich bin wie gesagt schon fast 18 Monate arbeitsunfähig - wann ist denn der"Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit" bei einer Bewilligung?
-_-am 21.03.2011 | 01:25
Zitat von !! anzeigenausblenden
:P Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie 1. voll erwerbsgemindert sind, ... Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__43.html Den Zeitpunkt, ab dem dieser Zustand eingetreten ist, nennt man auch "Leistungsfall". Dieser Zeitpunkt wird vom medizinischen Sachverständigen (Arzt) der Deutschen Rentenversicherung festgestellt. Häufig ist der Zeitpunkt mit dem Beginn der AU identisch.
???am 21.03.2011 | 07:55
Ich habe Ihre Schilderung so verstanden, dass Sie den Rentenantrag aus eigenem Antrieb stellen. Der Kurantrag wurde also nicht in einen Rentenantrag umgedeutet ?! Falls meine Annahme zutrifft, spricht das nicht für eine Bewilligung einer Rente. Nur, dass Sie nicht durch eine Ablehnung aus allen Wolken fallen.
!!am 21.03.2011 | 10:45
zum Beitrag von ?? ich bin aus der Reha AU entlassen worden und man hat mir im Abschlussgespräch einen Antrag auf eine EM-Rente " empfohlen". Den endgültigen Bericht habe ich noch nicht gesehen - aber wieso glauben sie, dass die Chancen dann geringer sind, wenn ich jetzt bereits selbst einen Antrag stelle? Ist es denn " besser", zu warten, ob aufgrund des Berichtes die DRV mich darauf " hinweist" , einen solchen zu stellen?? Ich meine, wenn merine Ärzte und ich der Meinungg sind, dass das jetzt der richtige Weg ist....?!
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