Über den Beginn einer vollen Erwerbsminderungsrente aufgrund verschlossenen Arbeitsmarktes und den damit verbundenen Rentenbeginn kann nur spekuliert werden. Nehmen Sie doch Kontakt mit dem zuständigen Rententräger auf. Dort kann man Ihnen zumindest mitteilen, warum über die volle Erwerbsminderung noch entschieden werden muss.