Hallo Sonja,
eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird grundsätzlich ab dem Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Leistungsfall (= Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit) gezahlt.
In diesem Forum können wir keine Aussage dazu treffen, weshalb der Leistungsfall auf ein bestimmtes Datum gelegt wurde.
Sind Sie der Ansicht, dass der Leistungsfall falsch festgelegt wurde, können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, sofern die Frist hierfür noch nicht abgelaufen ist. Ansonsten müssten Sie einen Überprüfungsantrag stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung