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Experten-Antwort

Beginn Riesterrente bei voller erwerbsminderungrente oder Rente wegen Schwerbehinderung

von Angie195505.02.2015 | 12:22
1952 Ansichten
5 Antworten

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Hallo liebe Experten, werde dieses Jahr 60 und bekomme volle Erwerbsminderungsrente. Habe einen Behindertenausweis mit GDB 50. Welches ist die richtige und beste Möglichkeit frühstmöglich die Riesterente zu erhalten. Geht das innerhalb der vollen Erwerbsminderungsrente, oder muss man eine Umwandlung in die vorgezogene Rente wegen Schwerbehinderung beantragen. Dies wäre ja mit 60 Jahren und 9 Monaten machbar. Danke für Infos.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 05.02.2015 | 16:17

Hallo Angie1955

Personen, die bis zum Jahr 2011 eine Riester-Rente abgeschlossen haben, können sich diese grundsätzlich ab 60 Jahren auszahlen lassen.

2012 wurde das Auszahlungsalter von 60 auf 62 Jahre angehoben. Personen, die eine Riester-Rente erst ab 2012 abgeschlossen haben und sich dennoch die Rente unter der Altersgrenze von 62 Jahren auszahlen lassen möchten, bekommen nicht die volle staatliche Förderung.

Sie sollten sich diesbezüglich aber bei Ihrem Anbieter informieren, was individuell in Ihrem Vertrag geregelt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Experten-Antwortam 06.02.2015 | 09:12

Hallo Angie1955,

maßgebend ist allein der Auszahlungstermin, den Sie im Versicherunsvertrag vereinbart haben.

Sie müssen nicht erst Ihre Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in eine Altersrente umwandeln lassen.

Fragen Sie ggf. Ihren Anbieter, ob noch Besonderheiten beachtet werden müssen, wenn Sie die Riesterrente zum frühestmöglichen Termin erhalten wollen.

3 Antworten

Schorscham 05.02.2015 | 14:12
Das kann man so pauschal nicht sagen. Ausschlaggebend sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertragspartners, die Sie mit Ihrer Unterschrift anerkannt haben. Vielleicht sollten Sie sich diese mal durchlesen.
Angie1955am 05.02.2015 | 18:39
Hallo Experte, hat diese Auszahlung nichts mit einem Rentenbezug zu tun. Ist lediglich der Versicherungsvertrag maßgebend für die Auszahlung der Riesterrente. Danke.
Schorscham 06.02.2015 | 14:23
So ist es! Sobald Sie Ihre Vertragsbedingungen gelesen haben, werden Sie garantiert schlauer sein. Suchen müssen die aber schon alleine. MfG
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