Hallo Manuela,
individuelle Auskünfte zu Einzelfällen, hier Einzelfall Ihres Mannes, erhalten Sie von Ihrem zuständigen Rententräger.
Vermutung:
Anhand Ihrer ausführlichen Sachverhaltdarstellung ist zu vermuten, dass Ihr Rententräger den Unfalltag (16.08.2020) als Zeitpunkt des Eintritts der Ewerbsminderung angenommen hat. Ist ja auch nicht ganz unsinnig, da die Probleme ab diesem Tag vorliegen (das einige Probleme erst verspätet erkannt wurden, spielt hier keine Rolle).
Wenn dann der damals gestellte Rehaantrag (Okt 2020) als Rentenantrag gewertet wird, dann ergibt sich ein Rentenbeginn ab 09/2020.
Klingt dann eigentlich recht plausibel und nachvollziehbar.
Das Datum des Eintritts der Erwerbsminderung können Sie übrigens dem Rentenbescheid (Seite 2) entnehmen.
Im Rahmen eines Widerspruchs könnte man natürlich diese Feststellung anzweifeln. Wie man da die med. Unterlagen deuten kann/bewerten muss, vermag dieses Forum nicht zu beurteilen.