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Experten-Antwort

Beginn unbefristete Erwerbunfähigkeitsrente

von Manuela01.02.2022 | 11:22
149 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann hatte am 16.08.2020 einen Unfall. Zunächst ging man nur von einem Muskelfaserriss aus. Erst im November wurde festgestellt, dass die Archillessehne gerissen war. Im Dezember wurde er dann operiert. Bereits im Sommer 2020, also vor dem Unfall haben wir angefangen Unterlagen zu sammeln, um einen Reha Antrag zu stellen, da mein Mann Probleme u.a. mit der Hüfte hat. Diesen Rehaantrag haben wir, bevor wir die Diagnose Archillessehnenrisd kannten, an die Rentenversicherung im Oktober 2020 geschickt. Die Rentenvericherung gibt hier den 27.11.2020 als Datum für einen Rentenantrag an. Der Rehaantrag war abrt nie ein Antrag auf Rente. Die Reha wurde bewilligt. Am 29.04.2021 hat die Reha begonnen. Aus der Reha wurde entlassen mit dem Hinweis, dass er nicht mehr voll Erwerbsfähig ist und nur noch max. 3 Stunden arbeiten könnte. Da die Diagnose mit dem Archillessehnenriss so spät erkannt wurde hatte die Hüfte noch mehr gelitten. Danach erhielt er eine weitere Reha "IRENA", die er von Juni bis Anfang September absolvierte. Am 30.08.2021 forderte die Rentenversicherung meinen Mann auf Antragsformulare für die EU Rente einzureichen sofern er eine EU Rente haben möchte. Am 02.12.2021 wurde mein Mann an der Hüfte operiert. Er war durchgehend seit 18.08.2020 AU. Nun hat hat er die Bewilligung einer unbefristigten EU Rente zum 01.09.2020 erhalten. Er ist sehr froh, dass die Eu Rente bewilligt wurde. Dennoch sind wir der Meinung, dass die Rente erst 2021 beginnen dürfte. Es spielt ja schließlich auch eine Rolle auf die Höhe der Rente. Sollte er einen Widerspruch einlegen? Mein Mann ist 12.1960 geboren. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manuela,

individuelle Auskünfte zu Einzelfällen, hier Einzelfall Ihres Mannes, erhalten Sie von Ihrem zuständigen Rententräger.

Vermutung:

Anhand Ihrer ausführlichen Sachverhaltdarstellung ist zu vermuten, dass Ihr Rententräger den Unfalltag (16.08.2020) als Zeitpunkt des Eintritts der Ewerbsminderung angenommen hat. Ist ja auch nicht ganz unsinnig, da die Probleme ab diesem Tag vorliegen (das einige Probleme erst verspätet erkannt wurden, spielt hier keine Rolle).

Wenn dann der damals gestellte Rehaantrag (Okt 2020) als Rentenantrag gewertet wird, dann ergibt sich ein Rentenbeginn ab 09/2020.

Klingt dann eigentlich recht plausibel und nachvollziehbar.

Das Datum des Eintritts der Erwerbsminderung können Sie übrigens dem Rentenbescheid (Seite 2) entnehmen.

Im Rahmen eines Widerspruchs könnte man natürlich diese Feststellung anzweifeln. Wie man da die med. Unterlagen deuten kann/bewerten muss, vermag dieses Forum nicht zu beurteilen.

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12 Antworten

Peter T.am 01.02.2022 | 15:36
Er war doch eh seit 08.2020 auch AU, also konnte in seinen Augen nicht mehr arbeiten gehen... Und nach 2020, hat er eine hohe Zurechnungszeit, was will man (noch) mehr?
Schadeam 01.02.2022 | 17:52
Bei einem Rentenbeginn 2021 wäre die Zurechnungszeit 1 Monat mehr - da muss man die "Gier" schon verstehen. Da kann es schon mal um 3-6 € Monatsrente gehen. Aber die EM Rente ist und bleibt eben kein Wunschkonzert.
Batrixam 02.02.2022 | 07:02
Wenn die Krankenkasse das Dispositionsrecht nicht eingeschränkt hat, können Sie der Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag widersprechen bzw. diese Ablehnen und das Antragsdatum des tatsächlichen Rentenantrages als Antragsdatum wählen. Das hilft Ihnen aber nicht bezgl. der Zurechnungszeit, denn die beginnt mit dem Eintritt der Erwerbsminderung.
Manuelaam 02.02.2022 | 11:17
Die Krankenkasse hat das Dispositionsrecht nach meinem Wissen nicht eingeschränkt hat. Wäre da ein Widerspruch möglich und sinn voll?
Siehe hieram 02.02.2022 | 11:29
Grundsätzlich ist ein Widerspruch möglich. Sie sollten sich das aber noch mal ausrechnen (lassen), ob sich das wirklich rechnet. Denn wenn die Rente erst in 2021 beginnt, bedeutet dies auch, dass eben das, was in 2020 bezahlt würde/wurde entfällt. Und um tatsächlich etwas zu erreichen, müssten Sie nachweisen, dass der 'Leistungsfall', also die Krankheit, die dann tatsächlich zur Erwerbsminderung geführt hat, tatsächlich erst später eingetreten ist. Lassen Sie sich in Ihrem Fall aber auch ggfs. von einem Sozialverband wie z.B. VdK oder SozVD beraten (kostet Mitgliedsbeitrag um die 100 EUR), die können Ihnen dann anhand Ihrer Unterlagen mehr dazu sagen als hier das Forum. Viel Erfolg und alles Gute!
Peter T.am 02.02.2022 | 12:29
Auch der Rentenfreibetrag ist im jahr 2021 1% weniger. Was sollen die sagen, die ihren Leistungsfall auf unter 2019 festgelegt bekommen haben? Wo mit 1 Mal mehr als 3,5 Jahre Zurechnungszeit fehlen. Aber vermutlich ist es dann manchmal nur noch Gier...
Pascalam 02.02.2022 | 19:37
Das mit der Gier ist leicht zu sagen, doch bedenkt bitte folgenden (auch wenn es hier evt. nicht im Detail zutrifft): Wenn der Beginn der Rente nach hinten verschoben wird, wie in diesem Fall und der Rentner eine Betriebsrente zusätzlich bekommt / bekäme, dann kann er diese auch rückwirkend 2 Jahre geltend machen, wenn die Eu-Rente bescheinigt wurde. DAS kann dann doch einiges an Geld ausmachen, selbst wenn die Betriebsrente nur 100 Euro wären, wäre das eine Nachzahlung von 2.400 Euro. Und die Betriebsrente wird nicht auf die normale Rente angerechnet. Ich wüßte jetzt nicht, was dagegen sprechen sollte, das es so ablaufen könnte.
EM Bestandsrentneram 03.02.2022 | 10:14
Genau so schaut es aus. Wir Bestandsrentner (vor Juli 2014 ) berentet bekommen nur bis 60 Jahre hochgerechnet und hier regt sich jemand wegen so einen minimalen Zeitraum auf. Abgesehen davon wird hier eh um eine Rentenart diskutiert die es schon lange nicht mehr gibt (EU= Erwerbsunfähigkeitsrente) (EM = Erwerbsminderungsrente)
Manuelaam 03.02.2022 | 12:13
Ich habe mich nicht aufgeregt und bin auch nicht gierig. Man Absicht war nur eine Rat einzuholen. Ich finde das Forum toll. Nur Schade, dass es es dann doch immer irgendwelche dumme Kommentare gibt. Darauf kann man doch verzichten.
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