Hallo Rafi,
grundsätzlich ist die Amtssprache deutsch. Werden einer Behörde in einer fremden Sprache Urkunden oder sonstige Dokumente vorgelegt, soll die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung innerhalb einer von ihr zu setzenden angemessenen Frist verlangen, sofern sie nicht in der Lage ist, die Anträge oder Dokumente zu verstehen.
In begründeten Fällen kann die Vorlage einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten Übersetzung verlangt werden.
Vielleicht schildern Sie ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der DRV Bund mal das Problem.
Unter Umständen kann auch auf die Beglaubigung verzichtet werden, wenn die Übersetzung von einer staatlich anerkannten Stelle erfolgt.