Hallo LTA,
die Kosten für Hilfsmittel können als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherung übernommen werden, wenn sie wegen Art oder Schwere der Behinderung ausschließlich zur Berufsausübung erforderlich sind.
Da Therapie- oder Begleithunde nicht ausschließlich für berufliche, sondern auch für Alltagsverrichtungen benötigt werden, kann hier keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen. Es fehlt an der Ausschließlichkeit.
Ob gegebenenfalls ein anderer Rehaträger (zum Beispiel der Krankenversicherungsträger) im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben die Kosten übernehmen kann, sollte direkt dort abgeklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wo wäre das Problem diesen "Sonderwunsch" formlos aufzuführen und in einer freien Anlage zu begründen?
Muss es denn für alles Formvordrucke geben?
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