Hallo Frager,
Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson für Erwachsene können übernommen werden, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist. Dies sollte zunächst vom behandelnden Arzt bescheinigt werden. Die medizinische Notwendigkeit einer Begleitperson wird dann vom sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung überprüft und muss von diesem bestätigt werden.
Das Gleiche gilt für die Notwendigkeit einer Begleitperson für die An- und Abreise.
Eine Bescheinigung von Hausarzt und Klinikarzt (Einleitung AHB) wurde mit "zwingend notwendig" vorgelegt. Der MDK hat abgelehnt. (Onkol. Pat mit Angststör. und Depressionen). Nach meiner Erfahrung wurden i.d.R. leider nur blinden Patienten eine Begleitperon zugebilligt.
Ich kann mir schon vorstellen, dass in diesem Fall eine Begleitperson abgelehnt wurde.
Ich denke, fast jeder Krebspatient hat mit Depressionen und Ängsten zu kämpfen. Bei einer CA-Nachsorgerehabilitation wird genau dieses intensiv behandelt. Und es werden viele therapeutische Gespräche geführt. Dazu ist es nicht erforderlich, dass eine Person den Patienten begleitet.
Hätten Sie dies übrigens bei Ihrer 1. Frage gleich erwähnt, wäre auch eine andere Antwort von mir gekommen. Man kann nicht generell irgendwelche Kriterien benennen, wonach eine Begleitperson mit in die Reha soll/kann.
Die erwähnte Blindheit z.B. ist ein Kriterium, wo eine Begleitperson mitgenommen werden kann, weil der Patient sich sonst nicht oder nur sehr schlecht zurechtfindet.