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Begleitperson für Gutachten

von Chip16.11.2007 | 11:58
1608 Ansichten
8 Antworten

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Seit einiger zeit bin ich einer Bekannten bei Arztbesuchen usw. behilflich. Nun war ich im August mit Ihr, zu einem Gerichtlich angesetzten Gutachten. Ich wurde vom behandelnden Arzt als Begleitperson befürwortet. Nun bekam ich für die 9 Stunden, die ich als Begleitperson tätig war, 6 Euro vom Gericht zugesprochen. Ist das so richtig...? Kann mir vielleicht jemand sagen, wie so etwas vergütet wird...? MfG Chip

8 Antworten

Antoniusam 16.11.2007 | 13:43
Wie viel haben Sie denn erwartet ?
Knut Rassmussenam 16.11.2007 | 13:03
Das ist sicher der Fahrtkostenersatz. Mehr gibt es auch nicht.
dir-kam 16.11.2007 | 13:47
Bei Gericht könnten Sie einen Verdienstausfall geltend machen. Aber geht es denn nur ums Geld? Ist der Dank der Bekannten nicht viel mehr wert?
Chipam 16.11.2007 | 16:47
nein, es geht nicht immer ums geld. sie haben schon recht, wenn sie sagen, dass der dank auch was wert ist. doch ich denke, dass in der heutigen zeit, niemand was zu verschenken hat. wir sind nun in zwischen das dritte mal zu solch einer untersuchung gefahren und nie habe ich, außer fahrtkosten (pauschale für kilometer) , was bekommen.
Chipam 16.11.2007 | 16:42
na das scheint mir ja hier ne lustige runde zu sein. haben sie denn nicht auch irgendwann mal gelernt, dass man auf eine frage, nicht mit einer frage antwortet. ich denke das sowas auch einfach zum guten ton dazu gehört.
Chipam 16.11.2007 | 16:52
fahrtkostenersatz habe ich bekommen, nur erscheinen mir diese 6 euro doch etwas wenig für 9 stunden.
dir-kam 16.11.2007 | 17:24
Helfen Sie bitte weiter, auch wenn´s mit dem Geld nicht klappt. Versuchen Sie bei Gericht, einen Verdienstausfall geltend zu machen
Was soll das?am 16.11.2007 | 20:01
Bleiben Sie doch zu Hause!!!
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