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Experten-Antwort

Begleitperson Gutachten

von Günther06.12.2010 | 14:58
5578 Ansichten
10 Antworten
Ich möchte fragen, ob ich als Ehemann meine Frau zum Gutachtertermin begleiten kann?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.12.2010 | 16:04

Hallo Günther,

natürlich können Sie Ihre Frau zum Untersuchungstermin begleiten. Ob Ihre Anwesenheit allerdings während der Untersuchung möglich ist, kann nur mit dem Gutachter geklärt werden.

9 Antworten

Knut Rassmussenam 06.12.2010 | 15:11
(Hin)Begleiten können Sie Ihre Frau auf jeden Fall. Wenn der Arzt aber der Meinung ist, dass Sie des Gutachtenergebnis durch reine Anwesenheit verfälschen könnten (z.B. bei psych. Gutachten), dann kann er Sie von der Untersuchung ausschließen.
Elisabetham 06.12.2010 | 16:54
Hallo Klements! so eine ähnliche Situation wie du habe ich durch die Begleitung durch meinen Mann erlebt. Der Gutachter wollte ihn heraus schicken, aber ich habe zu meinem Mann gesagt, dass er sich nicht heraus schicken lassen darf. Die Sache ist natürlich auch ganz furchtbar eskaliert. Sie ging aber nicht zu meinem Nachteil aus. In der 2. Begutachtung durch den Psychiater wollte er mir meinen Schilderungen keinen Glauben schenken. Da hat mir doch mein Mann ganz schön helfen können. Ich weiß nicht, wie es ohne ihn ausgegangen wäre.
Klemensam 06.12.2010 | 16:18
Bis in die Praxis begeliten können Sie ihre Ehefrau in jedem Fall. Ob Sie allerdings WÄHREND der Begutachtung im Raume anwesend sein dürfen entscheidet alleine der Gutachter vor Ort ! Er entscheidet dies anhand seines Begutachtungsauftrages, ihrer Erkrankungen und auch anhand der ihm über Sie vorliegenden ärztlichen Unterlagen, ob eine Begleitperson dabei sein kann oder besser nicht. Bei rein körperlichen Begutachtungen ( z.b. bei einem Internisten, Orthopäde etc. ) sehe ich da kein Problem und da wird sich - normalerweise - auch kein Gutachter gegen eine andere Person während der Untersuchung sträuben. Ausnahmen bestätigen natürlich auch da die Regel. Bei psychiatrischen Begutachtungen aber sehr wohl. Es gib z.b. psychiatrische Erkrankungen wo die Anwesenheit einer anderen Person nicht ratsam erscheint, vor allem auch gerade dann wenn die Erkrankung möglicherweise mit oder sogar in der Begleitperson ( vor allem auch des Ehepartners ) begründet sein könnte.. Sie könnten dadurch in ihren Antworten gehemmt sein und sich durch die Anwesenheit ihres Partners beeinflusst fühlen und vielleicht nicht die (ganze ) Wahrheit sagen.. Manchmal versucht der Partner / die Begleitperson auch die ganze Untersuchung unbewusst mit Zwischenfragen zu beeinflussen oder antwortet sogar auf Fragen des Gutachters, die eigentlich an den zu Begutachtenden gestellt sind. Und damit so etwas gar nicht erst passieren kann, lehnen gerade Psychiater eben eine Begleitperson oft strikt ab. Habe selbst so einen Fall persönlich erlebt, wo dann der Psychiater die Begutachutng abbrechen wollte, weil die Begleitperson ( mein Vater ) ihm permanent in die " Parade " gefahren hat und somit - aus Sicht des Gutachters - keine neutrale Begutachtung mehr mögliich war. Dadurch das mein Vater dann freiwllig den Raum verlassen hat bevor die Situation komplett eskalsierte, wurde meine Begutachtung fortgesetzt.. Aber wie gesagt, fragen kostet nichts und mehr als ablehnen kann der Gutachter ja nicht. Dann haben Sie aber auch wirklich keine Möglichkeit mehr dabei zu sein und müssen dies eben so hinnehmen.
RFn am 10.12.2010 | 20:26
Sozialrechtler schrieb >>Nur der Gesetzgeber sieht das gänzlich anders. Deshalb hat er ja auch § 13 SGB X geschaffen. Allerdings gelten ja die Gesetze nicht für Gutachter der DRV.<< ----------------------------------------------------------- Das hat Sozialrechtler richtig erkannt. Denn wenn man sich das SGB X in seiner Gesamtheit anschaut, dann geht es im § 13 nicht um ärztliche Untersuchungen, sondern um Beistände wie Rechtsanwälte, Betreuer und Bevollmächtigte als Vertreter in Verwaltungsverfahren vor Behörden. Und der Logik von Sozialrechtler folgend, kann nach § 13 Abs. 1 SGB X anstelle des Antragstellers auch ein Vertreter die Begutachtung an sich selbst vornehmen lassen (aber aufpassen, bei der Begutachtung durch einen Frauenarzt sollte der Vertreter kein Mann sein...).
Sozialrechtleram 08.12.2010 | 00:43
Knut Rassmussen schrieb

(Hin)Begleiten können Sie Ihre Frau auf jeden Fall. Wenn der Arzt aber der Meinung ist, dass Sie des Gutachtenergebnis durch reine Anwesenheit verfälschen könnten (z.B. bei psych. Gutachten), dann kann er Sie von der Untersuchung ausschließen.

Sie erzählen Dummfug. Jeder hat im Verwaltungsverfahren bei allen persönlich wahrzunehmenden Terminen das Recht auf Anwesenheit eines Beistandes. Dies gilt insbesondere auch für ärztliche Untersuchungen. Ehegatten sind fast ausnahmslos als Beistände zu akzeptieren. Ein Gutachter, der Sperenzchen macht, kann abgelehnt werden.
Sozialrechtleram 08.12.2010 | 00:46
Und wieder einmal eine unzutreffende Expertenantwort. Beistände sind grundsätzlich in allen persönlich wahrzunehmenden Terminen zuzulassen. Ist allerdings klar, dass aus Beweisgründen Zeugen nicht gerne akzeptiert werden.
Was für ein Dummkopfam 08.12.2010 | 08:53
Sozialrechtler schrieb

Vielleicht sollten Sie erst mal den § 13 richtig durchlesen:

"(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht."

Nun können wir uns noch trefflich darüber streiten, was Besprechungen und Verhandlungen sind. Abfrage einer Anamnese durch einen Arzt ist eine Besprechung.

So what?

Übrigens bestimmt der/die Betroffene darüber, wer Beistand ( z.B. bei einer ärztlichen Untersuchung) ist. Das kann z.B. auch ein Frauenarzt oder der/die Ehemann/Ehefrau sein.

Paßt aber offenbar nicht in Weltbild von den unfehlbaren Gutachtern.

(Hin)Begleiten können Sie Ihre Frau auf jeden Fall. Wenn der Arzt aber der Meinung ist, dass Sie des Gutachtenergebnis durch reine Anwesenheit verfälschen könnten (z.B. bei psych. Gutachten), dann kann er Sie von der Untersuchung ausschließen.
Sie erzählen Dummfug. Jeder hat im Verwaltungsverfahren bei allen persönlich wahrzunehmenden Terminen das Recht auf Anwesenheit eines Beistandes. Dies gilt insbesondere auch für ärztliche Untersuchungen. Ehegatten sind fast ausnahmslos als Beistände zu akzeptieren. Ein Gutachter, der Sperenzchen macht, kann abgelehnt werden.
Lieber Dummkopf, grundsätzlich spricht man so natürlich niemanden an, aber sie sind ja schliesslich etwas gaaanz besonderes. Da muss man dann auch schonmal ganz besonders handeln, nicht wahr Herr Aoszialrechler. Was denken sie denn bei folgender Situation ( also versuchen sie einfach mal zu denken !! ) Die psychischen Erkrankung und die Beschwerden der Ehefrau sind eindeutig auf die Behandlung und das Verhalten des Ehegatten zurückzuführen. Er ist im Pfinzig der "auslösende Faktor". Der selbstverliebste, enorm verbitterte und völlig intelligenzfreier Ehegatte besteht darauf bei der Untersuchung anwesend zu sein. Die Ehefrau, die durch diesen, nennen wir Ihn mal Sozialrechlter, total verängstigt wird, kriegt bei der Untersuchung kaum vernünftige Angaben hin, da sie sich, wie zuhauase auch, völlig unter Druck gesetz fühlt. Die Untersuchung wird in keinem Fall zu einer Bewilligung führen, obwohl die Versicherte psychisch stark beeinträchtigt ist. Der Arzt mekst, das der Ehgatte, hier genannt Sozialrechtler, ein durch und durch kranker Idiot ist, der seiner Frau ( und auch allen Menschen in seiner Umgebung ) das Leben zur Hölle macht. Er beabsichtigt, den intelligenzlosen Ehegatten von der Untersuchung auszuschliessen. Dieser ist jedoch dermaßen von sich überzeugt, und derart realitätsfern, das er sein übliches Verhalten an den Tag legt. Er pocht auf seine Anwesenheit. Hätte der Arzt ein 4 Uagen Gespräch mit der Ehefrau führen können, wären alle Tatbestände ans Tageslicht gekommen. Eine vernünftige Begutachtung wäre möglich gewesen. Da der kranke, selbstverliebte Ehemann, hier genannt Sozialrechtler, jedoch auf seinen Recht besteht, wird die Rente nicht gewährt. Das wiederholt sich noch mehrmals, im Widerspruchsverfahre, etc. Wer nun glaub das dieser gestörte Mensch irgendwann Einsicht zeigt, niemals. Totale Fehlanzeige. Leider gibt es solche Menschen wirklich. Das ist nicht nur traurig, sondern äusserst bedauerlich.
Sozialrechtleram 10.12.2010 | 16:56
Was für ein Dummkopf schrieb

(Hin)Begleiten können Sie Ihre Frau auf jeden Fall. Wenn der Arzt aber der Meinung ist, dass Sie des Gutachtenergebnis durch reine Anwesenheit verfälschen könnten (z.B. bei psych. Gutachten), dann kann er Sie von der Untersuchung ausschließen.

[/quote]

Sie erzählen Dummfug. Jeder hat im Verwaltungsverfahren bei allen persönlich wahrzunehmenden Terminen das Recht auf Anwesenheit eines Beistandes. Dies gilt insbesondere auch für ärztliche Untersuchungen.

Ehegatten sind fast ausnahmslos als Beistände zu akzeptieren.

Ein Gutachter, der Sperenzchen macht, kann abgelehnt werden.

[/quote]

Lieber Dummkopf,

grundsätzlich spricht man so natürlich niemanden an, aber sie sind ja schliesslich etwas gaaanz besonderes. Da muss man dann auch schonmal ganz besonders handeln, nicht wahr Herr Aoszialrechler.

Was denken sie denn bei folgender Situation ( also versuchen sie einfach mal zu denken !! )

Die psychischen Erkrankung und die Beschwerden der Ehefrau sind eindeutig auf die Behandlung und das Verhalten des Ehegatten zurückzuführen. Er ist im Pfinzig der "auslösende Faktor".

Der selbstverliebste, enorm verbitterte und völlig intelligenzfreier Ehegatte besteht darauf bei der Untersuchung anwesend zu sein. Die Ehefrau, die durch diesen, nennen wir Ihn mal Sozialrechlter, total verängstigt wird, kriegt bei der Untersuchung kaum vernünftige Angaben hin, da sie sich, wie zuhauase auch, völlig unter Druck gesetz fühlt. Die Untersuchung wird in keinem Fall zu einer Bewilligung führen, obwohl die Versicherte psychisch stark beeinträchtigt ist.

Der Arzt mekst, das der Ehgatte, hier genannt Sozialrechtler, ein durch und durch kranker Idiot ist, der seiner Frau ( und auch allen Menschen in seiner Umgebung ) das Leben zur Hölle macht.

Er beabsichtigt, den intelligenzlosen Ehegatten von der Untersuchung auszuschliessen.

Dieser ist jedoch dermaßen von sich überzeugt, und derart realitätsfern, das er sein übliches Verhalten an den Tag legt. Er pocht auf seine Anwesenheit.

Hätte der Arzt ein 4 Uagen Gespräch mit der Ehefrau führen können, wären alle Tatbestände ans Tageslicht gekommen. Eine vernünftige Begutachtung wäre möglich gewesen.

Da der kranke, selbstverliebte Ehemann, hier genannt Sozialrechtler, jedoch auf seinen Recht besteht, wird die Rente nicht gewährt.

Das wiederholt sich noch mehrmals, im Widerspruchsverfahre, etc.

Wer nun glaub das dieser gestörte Mensch irgendwann Einsicht zeigt, niemals. Totale Fehlanzeige.

Leider gibt es solche Menschen wirklich. Das ist nicht nur traurig, sondern äusserst bedauerlich.

Sie erzählen Dummfug. Jeder hat im Verwaltungsverfahren bei allen persönlich wahrzunehmenden Terminen das Recht auf Anwesenheit eines Beistandes. Dies gilt insbesondere auch für ärztliche Untersuchungen. Ehegatten sind fast ausnahmslos als Beistände zu akzeptieren. Ein Gutachter, der Sperenzchen macht, kann abgelehnt werden.
Lieber Dummkopf, grundsätzlich spricht man so natürlich niemanden an, aber sie sind ja schliesslich etwas gaaanz besonderes. Da muss man dann auch schonmal ganz besonders handeln, nicht wahr Herr Aoszialrechler. Was denken sie denn bei folgender Situation ( also versuchen sie einfach mal zu denken !! ) Die psychischen Erkrankung und die Beschwerden der Ehefrau sind eindeutig auf die Behandlung und das Verhalten des Ehegatten zurückzuführen. Er ist im Pfinzig der "auslösende Faktor". Der selbstverliebste, enorm verbitterte und völlig intelligenzfreier Ehegatte besteht darauf bei der Untersuchung anwesend zu sein. Die Ehefrau, die durch diesen, nennen wir Ihn mal Sozialrechlter, total verängstigt wird, kriegt bei der Untersuchung kaum vernünftige Angaben hin, da sie sich, wie zuhauase auch, völlig unter Druck gesetz fühlt. Die Untersuchung wird in keinem Fall zu einer Bewilligung führen, obwohl die Versicherte psychisch stark beeinträchtigt ist. Der Arzt mekst, das der Ehgatte, hier genannt Sozialrechtler, ein durch und durch kranker Idiot ist, der seiner Frau ( und auch allen Menschen in seiner Umgebung ) das Leben zur Hölle macht. Er beabsichtigt, den intelligenzlosen Ehegatten von der Untersuchung auszuschliessen. Dieser ist jedoch dermaßen von sich überzeugt, und derart realitätsfern, das er sein übliches Verhalten an den Tag legt. Er pocht auf seine Anwesenheit. Hätte der Arzt ein 4 Uagen Gespräch mit der Ehefrau führen können, wären alle Tatbestände ans Tageslicht gekommen. Eine vernünftige Begutachtung wäre möglich gewesen. Da der kranke, selbstverliebte Ehemann, hier genannt Sozialrechtler, jedoch auf seinen Recht besteht, wird die Rente nicht gewährt. Das wiederholt sich noch mehrmals, im Widerspruchsverfahre, etc. Wer nun glaub das dieser gestörte Mensch irgendwann Einsicht zeigt, niemals. Totale Fehlanzeige. Leider gibt es solche Menschen wirklich. Das ist nicht nur traurig, sondern äusserst bedauerlich.
Alles klar. Die DRV-Freunde bevorzugen Geheimverfahren. Nur der Gesetzgeber sieht das gänzlich anders. Deshalb hat er ja auch § 13 SGB X geschaffen. Allerdings gelten ja die Gesetze nicht für Gutachter der DRV. Mann, wie können Sie sich so lächerlich machen ....?
Sozialrechtleram 10.12.2010 | 20:54
RFn schrieb

Sozialrechtler schrieb

>>Nur der Gesetzgeber sieht das gänzlich anders. Deshalb hat er ja auch § 13 SGB X geschaffen.

Allerdings gelten ja die Gesetze nicht für Gutachter der DRV.<<

-----------------------------------------------------------

Das hat Sozialrechtler richtig erkannt. Denn wenn man sich das SGB X in seiner Gesamtheit anschaut, dann geht es im § 13 nicht um ärztliche Untersuchungen, sondern um Beistände wie Rechtsanwälte, Betreuer und Bevollmächtigte als Vertreter in Verwaltungsverfahren vor Behörden.

Und der Logik von Sozialrechtler folgend, kann nach § 13 Abs. 1 SGB X anstelle des Antragstellers auch ein Vertreter die Begutachtung an sich selbst vornehmen lassen (aber aufpassen, bei der Begutachtung durch einen Frauenarzt sollte der Vertreter kein Mann sein...).

Vielleicht sollten Sie erst mal den § 13 richtig durchlesen: "(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht." Nun können wir uns noch trefflich darüber streiten, was Besprechungen und Verhandlungen sind. Abfrage einer Anamnese durch einen Arzt ist eine Besprechung. So what? Übrigens bestimmt der/die Betroffene darüber, wer Beistand ( z.B. bei einer ärztlichen Untersuchung) ist. Das kann z.B. auch ein Frauenarzt oder der/die Ehemann/Ehefrau sein. Paßt aber offenbar nicht in Weltbild von den unfehlbaren Gutachtern.
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