Hallo Günther,
natürlich können Sie Ihre Frau zum Untersuchungstermin begleiten. Ob Ihre Anwesenheit allerdings während der Untersuchung möglich ist, kann nur mit dem Gutachter geklärt werden.
(Hin)Begleiten können Sie Ihre Frau auf jeden Fall. Wenn der Arzt aber der Meinung ist, dass Sie des Gutachtenergebnis durch reine Anwesenheit verfälschen könnten (z.B. bei psych. Gutachten), dann kann er Sie von der Untersuchung ausschließen.
Vielleicht sollten Sie erst mal den § 13 richtig durchlesen:
"(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht."
Nun können wir uns noch trefflich darüber streiten, was Besprechungen und Verhandlungen sind. Abfrage einer Anamnese durch einen Arzt ist eine Besprechung.
So what?
Übrigens bestimmt der/die Betroffene darüber, wer Beistand ( z.B. bei einer ärztlichen Untersuchung) ist. Das kann z.B. auch ein Frauenarzt oder der/die Ehemann/Ehefrau sein.
Paßt aber offenbar nicht in Weltbild von den unfehlbaren Gutachtern.
Lieber Dummkopf, grundsätzlich spricht man so natürlich niemanden an, aber sie sind ja schliesslich etwas gaaanz besonderes. Da muss man dann auch schonmal ganz besonders handeln, nicht wahr Herr Aoszialrechler. Was denken sie denn bei folgender Situation ( also versuchen sie einfach mal zu denken !! ) Die psychischen Erkrankung und die Beschwerden der Ehefrau sind eindeutig auf die Behandlung und das Verhalten des Ehegatten zurückzuführen. Er ist im Pfinzig der "auslösende Faktor". Der selbstverliebste, enorm verbitterte und völlig intelligenzfreier Ehegatte besteht darauf bei der Untersuchung anwesend zu sein. Die Ehefrau, die durch diesen, nennen wir Ihn mal Sozialrechlter, total verängstigt wird, kriegt bei der Untersuchung kaum vernünftige Angaben hin, da sie sich, wie zuhauase auch, völlig unter Druck gesetz fühlt. Die Untersuchung wird in keinem Fall zu einer Bewilligung führen, obwohl die Versicherte psychisch stark beeinträchtigt ist. Der Arzt mekst, das der Ehgatte, hier genannt Sozialrechtler, ein durch und durch kranker Idiot ist, der seiner Frau ( und auch allen Menschen in seiner Umgebung ) das Leben zur Hölle macht. Er beabsichtigt, den intelligenzlosen Ehegatten von der Untersuchung auszuschliessen. Dieser ist jedoch dermaßen von sich überzeugt, und derart realitätsfern, das er sein übliches Verhalten an den Tag legt. Er pocht auf seine Anwesenheit. Hätte der Arzt ein 4 Uagen Gespräch mit der Ehefrau führen können, wären alle Tatbestände ans Tageslicht gekommen. Eine vernünftige Begutachtung wäre möglich gewesen. Da der kranke, selbstverliebte Ehemann, hier genannt Sozialrechtler, jedoch auf seinen Recht besteht, wird die Rente nicht gewährt. Das wiederholt sich noch mehrmals, im Widerspruchsverfahre, etc. Wer nun glaub das dieser gestörte Mensch irgendwann Einsicht zeigt, niemals. Totale Fehlanzeige. Leider gibt es solche Menschen wirklich. Das ist nicht nur traurig, sondern äusserst bedauerlich.(Hin)Begleiten können Sie Ihre Frau auf jeden Fall. Wenn der Arzt aber der Meinung ist, dass Sie des Gutachtenergebnis durch reine Anwesenheit verfälschen könnten (z.B. bei psych. Gutachten), dann kann er Sie von der Untersuchung ausschließen.Sie erzählen Dummfug. Jeder hat im Verwaltungsverfahren bei allen persönlich wahrzunehmenden Terminen das Recht auf Anwesenheit eines Beistandes. Dies gilt insbesondere auch für ärztliche Untersuchungen. Ehegatten sind fast ausnahmslos als Beistände zu akzeptieren. Ein Gutachter, der Sperenzchen macht, kann abgelehnt werden.
(Hin)Begleiten können Sie Ihre Frau auf jeden Fall. Wenn der Arzt aber der Meinung ist, dass Sie des Gutachtenergebnis durch reine Anwesenheit verfälschen könnten (z.B. bei psych. Gutachten), dann kann er Sie von der Untersuchung ausschließen.
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Sie erzählen Dummfug. Jeder hat im Verwaltungsverfahren bei allen persönlich wahrzunehmenden Terminen das Recht auf Anwesenheit eines Beistandes. Dies gilt insbesondere auch für ärztliche Untersuchungen.
Ehegatten sind fast ausnahmslos als Beistände zu akzeptieren.
Ein Gutachter, der Sperenzchen macht, kann abgelehnt werden.
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Lieber Dummkopf,
grundsätzlich spricht man so natürlich niemanden an, aber sie sind ja schliesslich etwas gaaanz besonderes. Da muss man dann auch schonmal ganz besonders handeln, nicht wahr Herr Aoszialrechler.
Was denken sie denn bei folgender Situation ( also versuchen sie einfach mal zu denken !! )
Die psychischen Erkrankung und die Beschwerden der Ehefrau sind eindeutig auf die Behandlung und das Verhalten des Ehegatten zurückzuführen. Er ist im Pfinzig der "auslösende Faktor".
Der selbstverliebste, enorm verbitterte und völlig intelligenzfreier Ehegatte besteht darauf bei der Untersuchung anwesend zu sein. Die Ehefrau, die durch diesen, nennen wir Ihn mal Sozialrechlter, total verängstigt wird, kriegt bei der Untersuchung kaum vernünftige Angaben hin, da sie sich, wie zuhauase auch, völlig unter Druck gesetz fühlt. Die Untersuchung wird in keinem Fall zu einer Bewilligung führen, obwohl die Versicherte psychisch stark beeinträchtigt ist.
Der Arzt mekst, das der Ehgatte, hier genannt Sozialrechtler, ein durch und durch kranker Idiot ist, der seiner Frau ( und auch allen Menschen in seiner Umgebung ) das Leben zur Hölle macht.
Er beabsichtigt, den intelligenzlosen Ehegatten von der Untersuchung auszuschliessen.
Dieser ist jedoch dermaßen von sich überzeugt, und derart realitätsfern, das er sein übliches Verhalten an den Tag legt. Er pocht auf seine Anwesenheit.
Hätte der Arzt ein 4 Uagen Gespräch mit der Ehefrau führen können, wären alle Tatbestände ans Tageslicht gekommen. Eine vernünftige Begutachtung wäre möglich gewesen.
Da der kranke, selbstverliebte Ehemann, hier genannt Sozialrechtler, jedoch auf seinen Recht besteht, wird die Rente nicht gewährt.
Das wiederholt sich noch mehrmals, im Widerspruchsverfahre, etc.
Wer nun glaub das dieser gestörte Mensch irgendwann Einsicht zeigt, niemals. Totale Fehlanzeige.
Leider gibt es solche Menschen wirklich. Das ist nicht nur traurig, sondern äusserst bedauerlich.
Alles klar. Die DRV-Freunde bevorzugen Geheimverfahren. Nur der Gesetzgeber sieht das gänzlich anders. Deshalb hat er ja auch § 13 SGB X geschaffen. Allerdings gelten ja die Gesetze nicht für Gutachter der DRV. Mann, wie können Sie sich so lächerlich machen ....?Sie erzählen Dummfug. Jeder hat im Verwaltungsverfahren bei allen persönlich wahrzunehmenden Terminen das Recht auf Anwesenheit eines Beistandes. Dies gilt insbesondere auch für ärztliche Untersuchungen. Ehegatten sind fast ausnahmslos als Beistände zu akzeptieren. Ein Gutachter, der Sperenzchen macht, kann abgelehnt werden.Lieber Dummkopf, grundsätzlich spricht man so natürlich niemanden an, aber sie sind ja schliesslich etwas gaaanz besonderes. Da muss man dann auch schonmal ganz besonders handeln, nicht wahr Herr Aoszialrechler. Was denken sie denn bei folgender Situation ( also versuchen sie einfach mal zu denken !! ) Die psychischen Erkrankung und die Beschwerden der Ehefrau sind eindeutig auf die Behandlung und das Verhalten des Ehegatten zurückzuführen. Er ist im Pfinzig der "auslösende Faktor". Der selbstverliebste, enorm verbitterte und völlig intelligenzfreier Ehegatte besteht darauf bei der Untersuchung anwesend zu sein. Die Ehefrau, die durch diesen, nennen wir Ihn mal Sozialrechlter, total verängstigt wird, kriegt bei der Untersuchung kaum vernünftige Angaben hin, da sie sich, wie zuhauase auch, völlig unter Druck gesetz fühlt. Die Untersuchung wird in keinem Fall zu einer Bewilligung führen, obwohl die Versicherte psychisch stark beeinträchtigt ist. Der Arzt mekst, das der Ehgatte, hier genannt Sozialrechtler, ein durch und durch kranker Idiot ist, der seiner Frau ( und auch allen Menschen in seiner Umgebung ) das Leben zur Hölle macht. Er beabsichtigt, den intelligenzlosen Ehegatten von der Untersuchung auszuschliessen. Dieser ist jedoch dermaßen von sich überzeugt, und derart realitätsfern, das er sein übliches Verhalten an den Tag legt. Er pocht auf seine Anwesenheit. Hätte der Arzt ein 4 Uagen Gespräch mit der Ehefrau führen können, wären alle Tatbestände ans Tageslicht gekommen. Eine vernünftige Begutachtung wäre möglich gewesen. Da der kranke, selbstverliebte Ehemann, hier genannt Sozialrechtler, jedoch auf seinen Recht besteht, wird die Rente nicht gewährt. Das wiederholt sich noch mehrmals, im Widerspruchsverfahre, etc. Wer nun glaub das dieser gestörte Mensch irgendwann Einsicht zeigt, niemals. Totale Fehlanzeige. Leider gibt es solche Menschen wirklich. Das ist nicht nur traurig, sondern äusserst bedauerlich.
Sozialrechtler schrieb
>>Nur der Gesetzgeber sieht das gänzlich anders. Deshalb hat er ja auch § 13 SGB X geschaffen.
Allerdings gelten ja die Gesetze nicht für Gutachter der DRV.<<
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Das hat Sozialrechtler richtig erkannt. Denn wenn man sich das SGB X in seiner Gesamtheit anschaut, dann geht es im § 13 nicht um ärztliche Untersuchungen, sondern um Beistände wie Rechtsanwälte, Betreuer und Bevollmächtigte als Vertreter in Verwaltungsverfahren vor Behörden.
Und der Logik von Sozialrechtler folgend, kann nach § 13 Abs. 1 SGB X anstelle des Antragstellers auch ein Vertreter die Begutachtung an sich selbst vornehmen lassen (aber aufpassen, bei der Begutachtung durch einen Frauenarzt sollte der Vertreter kein Mann sein...).
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