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Begleitperson zur Kinderreha und Bezug von ALG 1

von Kagome27.04.2019 | 12:17
1083 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo ich habe die Frage wie das ist. Bekommt man Verdienstausfall, wenn man bei Bewilligung einer Kinderreha mit Begleitperson, die Begleitperson Alg1 bezieht. Und kann die Kinderreha aus der RV von demjenigen beantragt werden obwohl er da Leistungen von Arbeitsamt bezieht.

12 Antworten

Nemasam 27.04.2019 | 12:29
Ich verstehe kein Wort.
Max4.0am 27.04.2019 | 12:35
Ich auch nicht. Verdienstausfall kann man nicht bekommen, sondern ist halt der Wegfall von Geld. Aber es soll der Begleitperson gewährt werden, obwohl derjenige gar nicht arbeitet und bereits ALG1 bezieht??? Damit ist der Verdienstausfall bereits kompensiert ... Oder meinten Sie Übergangsgeld? Das kann ggf. gewährt werden - in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Begleitam 27.04.2019 | 12:47
Was für ein durcheinander. Man versteht kein Wort. Was hast du geraucht? Die Begleitperson erhält weiterhin ALG1.
Kafomeam 27.04.2019 | 13:19
Entschuldigung wenn es kompliziert ausgedrückt wurde von mir. Möchten für mein Kind, eine Kinderreha beantragen. Mein Mann soll als Begleitperson mit, bezieht aber im Moment Arbeitslosengeld 1. Die Frage war nun ob die Kinderreha überhaupt über seine Rv beantragt werden kann und wie das ist mit dem "Verdienstausfall"? Denn wenn man arbeitet bekommt man ja seinen Lohn als Ersatzleistung von der Rentenversicherung. Wie ist das aber bei Bezug vom Alg1. Man ist ja auf das Geld auch wenn es nur Arbeitslosengeld ist angewiesen.?
der anderenam 27.04.2019 | 15:09
1. Die Kinderreha kann unabhängig vom aktuellen Bezug von ALG I bei der RV beantragt werden. 2. Für eine genehmigte Begleitperson gibt es Verdienstausfall, kein Übergangsgeld. Mehr Infos hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
Kagomeam 27.04.2019 | 15:17
Zitat von der anderen anzeigenausblenden
Also wird das Alg1 weiter gezahlt. Aber für wie lange? Da manche sagen man muss sich abwesend melden. Dann bekommt man es für 21 Tage weiter gezahlt und auf die restlichen muss man verzichten
Max4.0am 27.04.2019 | 14:19
Entweder bekommt er AlG1 weiter oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Das hängt davon ab, ob er vor Arbeitslosigkeit ein rentenpflichtiges Einkommen erzielt hatte. Das dürfte aber vom Geld her beides in etwa gleich sein. Sie sollten zunächst klären, ob eine Kinder-Reha über die Rentenversicherung laufen kann, wenn Ihr Mann in den vergangenen zwei Jahren mind. sechs Monate Pfichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat - oder aber die Krankenkasse zuständig ist.
Kagomeam 27.04.2019 | 15:23
Zitat von Max4.0 anzeigenausblenden
Er hat die letzten Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt. Jedoch sollte es mal Unterbrechung gegeben haben wovon wir nichts wissen, wurde die letzten 6 Monate auf jedenfall eingezahlt, da er voll beschäftigt war. Kann man um sicher zu sein, bei der Rentenversicherung anrufen ob die in Frage kommen?
der anderenam 27.04.2019 | 16:47
Haben Sie sich das Formular durchgelesen? Sofern der Anspruch auf ALG 1 erschöpft ist (Stichwort Erreichbarkeits-Aonordnung), wird Verdienstausfall erstattet. Sie müssen auf nichts verzichten.
Max4.0am 27.04.2019 | 17:22
Zitat von der anderen anzeigenausblenden
Wie auch immer das Kind jetzt heißt, gezahlt wird. Ich wusste bisher nur, das unter bestimmten Voraussetzungen Ü-Geld gezahlt wird, wenn man im ALO-Geld-I-Bezug ist. Dass es für Begleitpersonen andere Hintergründe gibt, okay. Wieder was dazu gelernt. Jedenfalls bekommen Sie Ihre Entgeltersatzleistungen höchstwrs. in der gleichen Höhe, die Ihnen auch jetzt zur Verfügung steht. Allerdings kann man, weder sprachlich noch logisch, Verdienstausfall bekommen :), sondern lediglich einen Ersatz oder eine Erstattung dafür. Ich würde Ihnen wirklich empfehlen, auf dem kleinen Dienstweg in Erfahrung zu bringen, ob die Rentenversicherung für Ihren Fall zuständig ist. Dafür lohnt es sich sicherlich, dort anzurufen, bevor Sie den Aufwand des Ausfüllens der ganzen Formulare betreiben.
Kagomeam 27.04.2019 | 17:34
Zitat von Max4.0 anzeigenausblenden
2. Für eine genehmigte Begleitperson gibt es Verdienstausfall, kein Übergangsgeld. Mehr Infos hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
Wie auch immer das Kind jetzt heißt, gezahlt wird. Ich wusste bisher nur, das unter bestimmten Voraussetzungen Ü-Geld gezahlt wird, wenn man im ALO-Geld-I-Bezug ist. Dass es für Begleitpersonen andere Hintergründe gibt, okay. Wieder was dazu gelernt. Jedenfalls bekommen Sie Ihre Entgeltersatzleistungen höchstwrs. in der gleichen Höhe, die Ihnen auch jetzt zur Verfügung steht. Allerdings kann man, weder sprachlich noch logisch, Verdienstausfall bekommen :), sondern lediglich einen Ersatz oder eine Erstattung dafür. Ich würde Ihnen wirklich empfehlen, auf dem kleinen Dienstweg in Erfahrung zu bringen, ob die Rentenversicherung für Ihren Fall zuständig ist. Dafür lohnt es sich sicherlich, dort anzurufen, bevor Sie den Aufwand des Ausfüllens der ganzen Formulare betreiben.
Vielen Dank. Gut ausgefüllt ist ja schon sollte es dann nicht über seine Rv laufen, läuft es über meine. Man muss dann ja nur die versicherungsnummer ändern. Die Begleitperson das Problem bleibt ja gleich. Ich werde aber da nächste Woche mal bei der RV anrufen
Kagomeam 27.04.2019 | 17:38
Dann bekommt man es für 21 Tage weiter gezahlt und auf die restlichen muss man verzichten [/Quote] Haben Sie sich das Formular durchgelesen? Sofern der Anspruch auf ALG 1 erschöpft ist (Stichwort Erreichbarkeits-Aonordnung), wird Verdienstausfall erstattet. Sie müssen auf nichts verzichten. Ja das habe ich mir durchgelesen. Aber die Erfahrungen sind als anders. War nämlich auch der Meinung das ALG 1 weiter gezahlt wird und die letzte Woche wo dann noch fehlen würde, wo das Arbeitsamt nicht zahlt. Von der Rentenkasse erstattet wird. Und nachdem das alles abgeschlossen ist, müsste ja das Arbeitsamt wieder greifen ohne sperrzeit usw.
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