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Experten-Antwort

Begleitung Reha

von Sandra15.08.2016 | 19:31
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Tochter hat eine Reha genehmigt benommen ohne mich als Begleitperson. Ohne mich kann und will ich Sie nicht fahren lassen. Sie ist im Mai 10 Jahre alt geworden. Gibt es eine rechtliche Vorschrift die aussagt bis zu welchem Alter eine Begleitung nötig ist. Die Sachbearbeiterin im Widerspruch hat heute angerufen und barsch erläutert dies ginge bei einer Asthmaerkrankung nur bis zu 7 Jahren. Aber jedes Kind ist doch anders und meine Tochter würde Rotz und Wasser heulen wenn sie ohne eine Elternteil dahin müsste. Das würde ich ihr nicht antun.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandra,

bei Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden grundsätzlich die Kosten für eine Reisebegleitung erstattet, gegebenenfalls auch erforderliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr oder wenn aus medizinischen Gründen eine Begleitperson erforderlich ist, werden von der Rentenversicherung auf Antrag auch die Kosten einer Begleitperson für die gesamte Dauer der Kinderrehabilitation übernommen. Diese Zusage schließt die Reisekosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Rehabilitationseinrichtung ein.

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6 Antworten

yxam 15.08.2016 | 19:39
Sorry,aber Kinder diesem Alter leben auch schon in Internaten und sehen die Heimat nur in den Ferien. Sie sollten ihr Kind nicht so Unselbsständig halten, das ist auch im späteren Leben wenig hilfreich.
Useram 16.08.2016 | 06:24
Sie können natürlich als Begleitperson mitfahren, müssen die Kosten aber dann halt selber tragen, wenn keine Übernahme von der DRV vorliegt.
???am 16.08.2016 | 10:36
Hallo Sandra, eine Begleitperson für die gesamte Dauer der Reha wird nur aus medizinischen Gründen bewilligt. Eine feste Altersgrenze gibt es da nicht und schon gar nicht gesetzlich geregelt. Logischerweise geht man davon aus, dass kleinere Kinder immer eine Begleitperson brauchen, ab dem Schulkind-Alter wird dann halt geprüft. Allein Ihr "Ohne mich kann und will ich Sie nicht fahren lassen" reicht hier nicht aus. Nachdem Sie ja schon Widerspruch eingelegt haben, werden Sie wohl die Entscheidung abwarten müssen.
123456am 16.08.2016 | 09:09
Die Vorkommentatoren zu den Erziehungsratschlägen dürfen Sie nicht persönlich nehmen. Nichtsdestotrotz - niemand verbietet es Ihnen Ihre Tochter zu begleiten. Aufwendungen für eine Begleitperson sind allerdings erstattungsfähig, wenn die Notwendigkeit der Begleitung ärztlich bescheinigt worden ist. Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Begleitperson ist im Einzelfall durch den begutachtenden Arzt zu treffen und dem Rentenversicherungsträger zu bescheinigen. Bei Kinderrehabilitation werden für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr die FAHRTKOSTEN für eine Begleitperson AUF ANTRAG übernommen.
=//=am 16.08.2016 | 13:01
Der Bundesvorstand hat in seiner Sitzung am 19.5.2016 die von der Arbeitsgruppe "Durchführung der Rehabilitation" in der Sitzung 4/2015 unter TOP 3 abgeänderten Anwendungsempfehlungen zu § 5 Absatz 2 der "Gemeinsamen Richtlinien der Rentenversicherungsträger für Kinderheilbehandlungen" beschlossen. Den Anwendungsempfehlungen liegt ein neues Begleitpersonenkonzept zugrunde. Demnach kann ab sofort: bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr grundsätzlich die Bewilligung einer Begleitperson erfolgen (die Unterbringung erfolgt in diesem Fall gemeinsam in der Klinik) bei Kindern ab dem vollendeten 10. Lebensjahr bei bestimmten medizinischen Indikationen eine Begleitperson bewilligt werden, insbesondere wenn sich das Kind nicht artikulieren kann, wenn aufgrund Behinderung eine Begleitperson erforderlich ist oder bei Mukoviszidose bzw. kardiologischen/onkologischen Erkrankungen (die Unterbringung erfolgt hier grundsätzlich gemeinsam in der Klinik) bei Kindern ab dem vollendeten 10. Lebensjahr in besonders begründeten Einzelfällen abweichend von den oben genannten Indikationen zu Förderung der Ablösung eine zeitweise Begleitung (regelhaft 1 Woche) bewilligt werden (die Unterbringung der Begleitperson erfolgt hier auswärtig in einem anderen Gebäude).
=//=am 16.08.2016 | 13:06
Ergänzung: Sorry, aber die Sachbearbeiterin der Widerspruchsabteilung hat nicht gerade viel Ahnung. Andererseits wäre Ihre Tochter nicht die Erste, die nicht alleine in das Kinderheilverfahren gehen will. Ich habe es schon 1000 x erlebt, dass die Kinder zwar am Anfang Heimweh haben, aber weil sie in diesen Kinderkliniken schnell Anschluß bekommen, weinen sie eher wieder, wenn die Freunde und Freundinnen vor ihnen abreisen. Vielleicht wäre die Alternative mit 1 Woche gar nicht so schlecht? Und für die Hin- und Rückfahrt werden Sie ja wohl als Begleitperson genehmigt worden sein!?
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