Hallo Sandra,
bei Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden grundsätzlich die Kosten für eine Reisebegleitung erstattet, gegebenenfalls auch erforderliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr oder wenn aus medizinischen Gründen eine Begleitperson erforderlich ist, werden von der Rentenversicherung auf Antrag auch die Kosten einer Begleitperson für die gesamte Dauer der Kinderrehabilitation übernommen. Diese Zusage schließt die Reisekosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Rehabilitationseinrichtung ein.