Nicht die Entgeltpunkte werden begrenzt, sondern Ihr Arbeitsentgelt wird nur maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG)bei der Beitragsabführung sowie bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Im Jahr 2011 beträgt die BBG (ohne das Beitrittsgebiet) 66.000 Euro. Bei einem vorläufigen Durchschnittsentgelt für 2011 von 30.268 Euro errechnen sich somit maximal 2,1805 Entgeltpunkte.