Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Kränklich,
wie die User bereits ausgeführt haben, erhält der Widerspruchsausschuss den gesamten Wortlaut Ihres Widerspruches und die gesamte Akte, ggfs. mit einer Stellungnahme durch den sozialmedizinischen Dienst, zugeleitet. Der für Sie zuständige Widerspruchsausschuss trifft sich regelmäßig und entscheidet dann über Widersprüche. Da durch die derzeitige Lage (Corona Pandemie) eine andere Arbeitslage vorhanden ist, kann sich die Bearbeitung Ihres Widerspruches noch hinziehen.
Ihr Anwalt kann sich zu gegebener Zeit an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und nach dem Sachstand fragen.
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