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Experten-Antwort

Begutachtung bei Antrag auf Weitergewährung einer Erwerbsminderungsrente

von Regina Witthöft09.09.2010 | 13:30
4560 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich brauche dringend mal Hilfe. Vorgeschichte in Kürze: - arbeitsunfähig seit 1998, Diagnose: autoimmune chronische Pankreatitis, Epelepsie Nach mehreren medizinischen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen (erfolglos) und Verschlechterung des Gesundheitszustandes erfolgte die Verrentung auf Zeit ab 01.01.2007. - 1. Verlängerungsantrag 2008 nach Begutachtung durch einen Internisten-Weitergewährung bis Ende 2010. 2009 Erhbebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes, welches zur Folge hatte, dass 2009 eine Pankreaskopfresektion n.Frey erfolgte. Die Operation erfolgte "auf Leben und "Tod und hatte neben einer äußerst eingeschränkten Lebensführung auch Diabetes zur Folge. Die negativen Begleiterscheinungen einer Pankreatitis(Schmerzen, ständig Durchfall und Erbrechen bestehen weiterhin. So - llange Rede-kurzer Sinn: Jetzt war ich zur Begutachtung meines erneuten Verlängerungsantrages bei einem Lungenfacharzt. Der hat auch meine Lunge von oben bis unten untersucht- nichts gefunden- für ihn alles wunderbar. Auf meine Krankheit wurde ich nicht untersucht (keine Blutentnahme, Ultraschall etc.) und auch meine Fragen bezüglich der erneut im Krankenhaus festgestellten Komplikationen konnte er mir nicht antworten, weil er ja schließlich - nach eigener Aussage - Lungenarzt sei. Somit bin ich nach Auffassung des Lungenarztes belastbar und arbeitsfähig. Und was ist mit meiner Krankheit??? Muss ich das hinnehmen ? Was kann ich tun ? Vielen Dank - liebe Grüße Regina Witthöft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben doch bestimmt im Weitergewährungsantrag angegeben, bei welchen Ärzten Sie in Behandlung sind. Von diesen Ärzten werden medizinische Unterlagen angefordert und bei der Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit berücksichtigt.

Ich empfehle, zunächst die Entscheidung über Ihren Antrag abzuwarten.

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5 Antworten

N B G F U Nam 09.09.2010 | 13:40
Hallo, wie sie wissen sollen alle EM-Renten grundsätzlich auf Zeit gewährt werden. Vor Ablauf einer Zeitrente wg. EM wird dann nachgerfragt, ab die gesundheitliche Beeinträchtigung nach wie vor vorliegt. Die Sachbearbeitung entscheidet dann, ob eine Begutachtung erfolgen soll, um über die weitere Rente zu entscheiden. Ob die Auswahl des Facharztes jetzt in ihrem Fall hilfreich und sinnvoll war kann von dieser Seite nicht beantwortet werden. Hier würde es sich anbieten, dass sie in der Sachbearbeitung ihres Rentenversicherungsträgers anrufen und ihren Sachverhalt schildern. Ggf. wird ihnen dort die Notwendigkeit dieses Gutachtens erläutert.
Nakelam 09.09.2010 | 13:40
Welche Unterlagen haben Sie denn bei Ihrem Weiterzahlungsantrag eingereicht? Wie Sie schilderten trat bei Ihnen eine Leidensverschlächterung ein. Diese werden Sie nunmehr aktuell angegeben haben. Der med. Dienst der RV will sich über diese "Neuerkrankung" ggf. ein Bild machen und ließ Sie deshalb begutachten. Vermutlich reichen die anderen Krankenheiten zwar schon für eine Weitergewährung (ggf. wieder befristet) aus, aber inkl. Neuerkrankung wäre ggf. eine unbefristete Rente drin gewesen. Ist aber nur ne Vermutung...;-)
Klemensam 09.09.2010 | 18:35
Das Problem bei ihnen ist doch , das man Sie seitens der RV schlicht und einfach zum Facharzt / Gutachter der völlig falschen medizinischen Fachrichtung geschickt hat ! Was bitte , hat ein Lungenfacharzt ( Pneumologe ) mit der Pankreatis ( Bauchspeicheldrüse ) zu tun ?? Genau - NICHTS ! Manchmal sind natürlich Lungenfachärzte auch gleichzeitig Innere Mediziner. Dies wird die Frage sein ob dies ihrem Gutachter auch so ist. Dann hätte er zumindest rein theoretisch die Berechtigung solche Begutachtungen wie der der Pankreas zu machen. Wenns nicht so traurig wär, das solche Fehler passieren könnte man ja noch darüber lachen.... Für die Bauchspeicheldrüse und alles was damit zusammenhängt ist einzig und alleine der Facharzt für innere Medizin zuständig. Sie hätten - und das war auch ihr Fehler in der Sache - niemals den Termin bei dem Lungenfacharzt wahrnehmen dürfen. Sie haben doch nichts an der Lunge. Ist ihnen das nicht komisch vorgekommen dann zu so einem Arzt zu müssen ?? Sie hätten die RV sofort schriftlich verständigen müssen, das man bei ihnen wohl offensichtlich den Arzt des falschen medizinischen Fachgebietes zur Begutachtung benannt hat. Dann wäre mit 100% Sicherheit der Termin beim Lungenarzt abgeblasen worden und Sie wären stattdessen zur Begutachtung beim Facharzt für Innere Medizin geladen worden. Jetzt ist das Kind natürlich in den Brunnen gefallen und guter Rat teuer... Sollte die Rente jetzt u.a. auch oder gerade aufgrund des Gutachten des Lungenarztes abgelehnt werden ( was wohl wahrscheinlich ist ) , würde ich sofort Widerspruch einlegen und in der Widerspruchsbegründung diese Sache mit dem falschen med. Fachgebiet angeben und ausführlich begründen. Drängen Sie dann im weiteren Verfahren auf einer erneute Begutachtung und zwar beim Richtigen für ihre Pankreas zuständigen Facharzt für innere Medizin oder sogar einem Spezialisten für die Pankreas. Widerspruch bitte aber nicht alleine , sondern vom VdK/SiVD oder gleich einem Fachanwalt durchführen.
Klemensam 09.09.2010 | 18:55
Hab noch ein bißchen geggoleglt. Für Sie als Pankreas Patient wäre als Spezialist und Gutachter alleine der Facharzt für Magen- und Darmerkrankugen ( Gastroenterologe ) als Teilgebiet auf dem Gebiet der inneren Medizin zuständig ! Lassen Sie sich bei einer erneuten Begutachtung auf keinen anderen Facharzt ein. http://de.wikipedia.org/wiki/Gastroenterologie
Nakelam 09.09.2010 | 13:42
Verschlechterung natürlich :-)
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