Sie haben doch bestimmt im Weitergewährungsantrag angegeben, bei welchen Ärzten Sie in Behandlung sind. Von diesen Ärzten werden medizinische Unterlagen angefordert und bei der Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit berücksichtigt.
Ich empfehle, zunächst die Entscheidung über Ihren Antrag abzuwarten.