Hallo Ingrid,
ärztliche Begutachtungen im Rahmen eines Rentenverfahrens werden u.a. in den Gutachtenstellen der Rentenversicherungsträger durchgeführt. Je nach Art der Erkrankung werden auch weitere Gutachter benannt, die derartige Stellungnahmen abgeben können. Es wird in der Regel ein Gutachter benannt.