Zunächst hängt es davon ab, wer das Weihnachtsgeld zahlt. Ist es der alte Arbeitgeber und wurde es nach dem Beschäftigungsverhältnis gezahlt, wird es gem. § 23a Abs. 2 SGB IV dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet und ist bis zur BBG versicherungspflichtig. Wird es vom neuen AG gezahlt, geht es nach den Bestimmungen der Versorgungskasse. Bitte dort nachfragen.