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Behindertenausweis

von Marianne21.01.2010 | 19:25
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3 Antworten

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Ich möchte mit 63 Jahren in Rente - nach Altersteilzeit - reicht da ein Behindertenausweis von 50% damit ich ohne Abzüge in Rente gehen kann? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Marianne,

wenn Sie vor 1952 geboren sind, genügt ein Schwerbehindertenausweis von 50 %, sofern Sie 35 Versicherungsjahre haben, um abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen zu können.

Wie von Teilnehmer Wolfgang bereits ausgeführt, können die Vertrauensschutzregelungen dazu führen, ebenfalls mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen, sollten Sie nach 1952 geboren sein oder der Grad der Behinderung weniger als 50 % Prozent betragen.

Ob Sie eine der Vertrauensschutzregelungen erfüllen, sollten Sie in einem Beratungsgespräch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger abklären lassen.

2 Antworten

Wolfgangam 21.01.2010 | 19:34
Hallo Marianne, JA ...wenn Sie vor 1952 geboren sind. Danach beginnt die Anhebung der Altersgrenze für die volle Rente über 63 hinaus. Daneben können noch 'Vertrauensschutzregelungen' dazu führen, dass Sie auch über diesen Weg mit 63 oder vorher einen ungekürzten Rentenanspruch haben (immer 35 Versicherungsjahre zum Rentenbeginn vorausgesetzt). Schauen Sie mal ins Merkblatt hier rein (PDF, 664 KB): http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDo… Gruß w.
-_-am 21.01.2010 | 19:41
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Die wichtigsten Vorausetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind: - Vollendung des 60. Lebensjahres, - Anerkennnung als schwerbehindert bei Beginn der Rente oder - bei vor dem 1. Januar 1951 geborenen Versicherten - Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Recht, - Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren. Die Altersgrenze für diese Rente wurde in den Jahren 2001 bis 2003 schrittweise auf 63 Jahre angehoben. Ein Rentenbeginn mit 60 ist aber - mit Abschlägen - nach wie vor möglich. Nachlesbar unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Lassen Sie sich ggf. bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten. Telefonnummern und Adressen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Online-Termin: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/sid_654AA869F0…
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