Hallo Marianne,
wenn Sie vor 1952 geboren sind, genügt ein Schwerbehindertenausweis von 50 %, sofern Sie 35 Versicherungsjahre haben, um abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen zu können.
Wie von Teilnehmer Wolfgang bereits ausgeführt, können die Vertrauensschutzregelungen dazu führen, ebenfalls mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen, sollten Sie nach 1952 geboren sein oder der Grad der Behinderung weniger als 50 % Prozent betragen.
Ob Sie eine der Vertrauensschutzregelungen erfüllen, sollten Sie in einem Beratungsgespräch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger abklären lassen.