Sehr geehrter Berni,
Sie geben an, dass Sie „als Behinderter ... bis zum 63 und zehn Monaten Arbeiten“ müssen. Demnach müssten Sie 1956 geboren sein.
Die [Altersrente für schwerbehinderte Menschen:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/schwerbehindertenrente-oder-abschlagsfreie-rente-ab-63.html können Sie mit Abschlägen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und 10 Monaten (10,8 % Abschlag) in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei können Sie diese Rente nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 10 Monaten in Anspruch nehmen. Neben der Schwerbehinderung müssen Sie hierfür die Wartezei von 35 Jahren erfüllen.
Mit oder ohne einem Schwerbehindertenausweis können Sie auch die [Altersrente für besonders langjährig Versicherte:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/fuer-besonders-langjaehrig-versicherte-abschlagsfreie-rente-ab-63-einhalb-jahren.html nach § 236b SGB VI in Anspruch nehmen, sofern die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist. Diese Rente können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten abschlagsfrei in Anspruch nehmen.
Anstelle der Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie also auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen.
Sie müssen als „Mensch mit einer Behinderung“ also nicht länger arbeiten als ein „gesunder Mensch“. Sie können sogar früher in Rente gehen (Altersrente für schwerbehinderte Menschen), dann allerdings mit Abschlägen.
Mit freundlichen Grüßen