Hallo Henry Cheng,
die Rente wegen Erwerbsminderung nach 20 Jahren Beitragszeit wird nur gewährt, wenn der Leistungsfall der Erwerbsminderung vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren eingetreten ist. Zu den 20 Jahren zählen dann alle Beitragszeiten. Es gibt keine Beschränkung auf Zeiten in einer Werkstatt für Behinderte.