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Behintertenrente

von cindarella09.10.2008 | 08:37
2057 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich habe durch zufall dieses Forum in Netz entdeckt und bitte hier um Hife.Ich bin 35 Jahr und habe duch eine Krankheit mit 14 Jahre ein Auge verloren und bin dadurch in meiner Sehkraft eingeschrängt und habe in den letzten Jahren zunehmend verschlechterung meines noch gesunden Auges.Meine Eltern habe damals für mich keine Behintertenrente beantragt. Jetzt habe ich aber erfahren das mit eine solche Rente aber zusteht da ich auch nicht alle Berufe ausüben kan. Wer kan mir sagen wo und wie ich diese rente beatragen kan. Ich haben vor ca. 2 Monaten bei der LVA schon einen Atrag für Leistung zur Teilhabe (genaue Bezeichnung weis ich nicht mehr) gestellt. Habe aber keine genauen Informationen da bekommen. Ich würde mich riesig freuen für eine Auskunft.Danke.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.10.2008 | 15:11

Hallo Cindarella,

in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt das Prinzip Rehabilitation vor Rente. Sollte während der Durchführung des Rehaverfahrens festgestellt werden, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, gilt der gestellte Rehaantrag auch als Rentenantrag. Für die Aufnahme des erforderlichen Formrentenantrages sollten unsere Kunden ein Service-Zentrum der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen. Wo sich das nächste Service-Zentrum befindet kann man im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de unter dem Link Beratungsstellensuche erfahren.

Sofern Ihnen bereits eine Rente aufgrund des Sehverlustes mit 14 Jahren zugestanden haben soll, kann es sich nicht um eine Rentenleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung handeln. Sie können sich in diesem Fall bei Ihrer Stadtverwaltung erkundigen, ob Ihnen evtl. eine Leistung vom Versorgungsamt oder einer anderen Stelle zustehen könnte.

6 Antworten

Schadeam 09.10.2008 | 09:58
ob Sie einen Rentenanspruch haben oder gehabt hätten, kann mit den vorliegenden Angaben nicht beurteilt werden. Nur eines kann wohl gesagt werden, dass man als 35 jähriger, dem ein Auge fehlt, sicher nicht voll erwerbsgemindert ist und wegen des Alters auch keine Berufsunfähigkeitsrente bekommen kann. Ob und was Sie noch machen können, müssen Sie mit Ihren Ärzten und den Beratern vor Ort klären - wenn Sie vor 2 Jahren "Teilhabe" beantragt haben, sollten Sie Ihre Ansprechpartner eigentlich kennen :))
cindarellaam 09.10.2008 | 11:58
Hallo! den Antrag zur Teilhabe habe ich vor c. 2 Monaten gestellt, da gabe es noch keine Beratung , ich habe den Antrag nur bekommen und habe ihn ausgefüllt abgeben.Das ist richtig das ich mit einen Auge nicht voll erwerbsgemindert bin .Ich weis aber von meiner Augenärztin das eine erwerbsminderung bei mir vorliegt aber mehr konnte sie mir nicht weider helfen.Wie ich schon in meiner Anfrage geschrieben habe, hatten meine Eltern damals die Information das mir eine Rente weil ich der Berufswahl eingeschrägt bin, zusteht.Sie haben sie nur damals nicht beantragt.Das habe ich nur erst jetzt alles erfahren. Deshalb versuche ich es.
Schadeam 09.10.2008 | 13:15
da habe ich mich wohl "verlesen" - wenn die Teilhabe aktuell beantragt wird, dann werden auch Gespräche stattfinden, bzw. es werden Ihnen Ansprechpartner benannt, die Sie aufklären werden. Da wird sich alles klären....
Brilleam 09.10.2008 | 17:00
Hallo cindarella, eine Art 'Behindertenrente' regelt der § 43 Abs. 6 SGB VI (anhaltend volle EM vor Erfüllung von 5 Jahren - z.B. Behinderung ab Geburt, Frühkindliche Schädigung etc.) Diese Rentenart fordert aber 20 Jahre mit Beitragszeiten (wie sie z.B bei Beschäftigungen in einer WfbM entstehen) Ob das für Ihren Fall zutrifft scheint mir aber fraglich - Gespräch zur Reha abwarten und ggf. nachhaken!!!
Heikeam 09.10.2008 | 18:59
Gab es nicht Behindertenrenten in der früheren DDR? Vielleicht mein cindarella ja dies; könnte evtl auch zeitlich hinkommen. Heike
Wolfgangam 09.10.2008 | 19:41
Zum Thema Behindertenrente (nicht Rentenversicherung) fällt mir nur noch zusätzlich 'Blindengeld' ein, wie von der Expertin auch angesprochen. Via Google z. B. als Einstieg: http://www.seh-netz.info/blindenhilfe/index.php Gruß w.
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