Hallo Gabi,
eine Mindestdauer einer Arbeitsunfähigkeit vor einem Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung sieht das Gesetz nicht vor. Für einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen vielmehr persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört, dass der Versicherte erwerbsgemindert ist. Das heißt, dass er wegen Krankheit oder Behinderung grundsätzlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sein muss, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) erwerbstätig zu sein. Die Entscheidung hierzu trifft der zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls.
Sofern Sie und Ihr Arzt der Meinung sind, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, können Sie auch jetzt schon einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.
Bevor Sie einen solchen Antrag stellen, empfehlen wir Ihnen, sich vorab in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder an der kostenlosen Servicehotline beraten zu lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung