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Experten-Antwort

Bei 9 Wochen Krankschreibung Anspruch Erwerbsminderungsrente?

von Gabi17.09.2021 | 13:45
490 Ansichten
9 Antworten
Hallo, ich bin erst 9 Wochen krankgeschrieben und soll laut meinen Ärzten Erwerbsminderungsrente beantragen. Besteht schon jetzt Anspruch? Oder muß ich warten, bis ich mehr als 26 Wochen voll habe?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.09.2021 | 08:22

Hallo Gabi,

eine Mindestdauer einer Arbeitsunfähigkeit vor einem Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung sieht das Gesetz nicht vor. Für einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen vielmehr persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört, dass der Versicherte erwerbsgemindert ist. Das heißt, dass er wegen Krankheit oder Behinderung grundsätzlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sein muss, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) erwerbstätig zu sein. Die Entscheidung hierzu trifft der zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls.

Sofern Sie und Ihr Arzt der Meinung sind, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, können Sie auch jetzt schon einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.

Bevor Sie einen solchen Antrag stellen, empfehlen wir Ihnen, sich vorab in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder an der kostenlosen Servicehotline beraten zu lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Uschiam 17.09.2021 | 13:50
Nein. Einen Antrag auf EM-Rente können Sie jederzeit stellen, die Länge der Krankmeldung spielt hierfür keine Rolle. Entscheidend ist die Einschätzung Ihrer Leistungsfähigkeit. Liegt diese unter 6 Stunden wären Sie teilweise und unter 3 Stunden voll erwerbsgemindert. Die ominösen 26 Wochen haben einen anderen Hintergrund.
Angelaam 17.09.2021 | 16:02
Ja.
Peter T. am 17.09.2021 | 16:53
Es ist Freitag, da wird mal wieder das BSG Urteil(e) raus gekramt, bis der Doc kommt. :-) Stellen Sie Ihren Antrag, wenn die Ärzte meinen, Sie sind erwerbsgemindert. Wie lange Sie schon krank geschrieben sind, spielt hierfür keine Rolle. Schon aus dem Grund, dass eine AU so gut wie nichts mit der Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu tun hat. Aber zu bedenken gebe ich, die EM Rente ist zumeist niedriger als das Kranken und auch AlG1 Geld (falls hier auch Anspruch besteht). Daher würde ein Anwalt Ihnen raten, den Anspruch noch etwas aus zu reizen, denn Sie verschenken damit Geld. Aber das sehen Sie an Ihrer letzten Rentenauskunft... Es kommt sicher auf die Krankheit/Behinderung an, die Sie haben. Aber vielleicht können Sie die Erwerbsminderung ja noch in der noch langen Zeit der Krankschrift (bis 78 Wochen) beheben? Und bitte nicht wieder die wöchentliche Diskussion zu den 26 Wochen, sonst sollte man gleich wieder die Anfrage schließen!
Trolljägeram 17.09.2021 | 17:35
Solange es hier Menschen wie Sie gibt, die auch auf jede noch so gut erkennbare Trollfrage eingehen, wird es diese überflüssigen Fragen und entsprechenden Antworten immer wieder geben. Einfach mal ignorieren und dem Experten am Montag die abweisende Antwort oder die Schließung des Threads überlassen.
Castle am 17.09.2021 | 18:30
Ich war innerhalb von zwei Jahren nicht einen Tag arbeitsunfähig geschrieben und habe trotzdem nach einer Reha eine unbefristete volle EMR bewilligt bekommen. Es hat also mit Zeiten der AU gar nichts zu tun.
Trolljägeram 17.09.2021 | 19:34
Trolljäger2 schrieb

Woran?? erkennen Sie, dass es sich um eine Trollfrage handelt?

Solange es hier Menschen wie Sie gibt, die auch auf jede noch so gut erkennbare Trollfrage eingehen, wird es diese überflüssigen Fragen und entsprechenden Antworten immer wieder geben. Einfach mal ignorieren und dem Experten am Montag die abweisende Antwort oder die Schließung des Threads überlassen.
Woran?? erkennen Sie, dass es sich um eine Trollfrage handelt?
Ganz einfach. Hier dauerhaft mitlesen. Nennt man auch Erfahrung. Scheint Ihnen nicht gegeben zu sein.
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