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Zur Experten-Antwort springenHallo, Pünktchen,
bei der DRV ist die Vorlage einer AU-Bescheinigung nicht vorgeschrieben. Eine Abmeldung bei der DRV aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes muss nicht erfolgen.
Prust ! Da steckt natürlich Methode hinter ! Das sogenannte Jobcenter wird dem Betroffenen irgendwann einen Sklaven-Job aufs Auge drücken und schon ist er seine Arbeitsmarktrente los. Daher sollte er sich schnellsmöglich bei diesm Verein abmelden, solange noch etwas zu retten ist !Aber ich muss/soll dem JC zur evtl. Stellenvermittlung zur Verfügung stehen, obwohl ich weder ALG I noch ALG II und auch keine GS erhalte.Vermutlich handelt es sich dabei lediglich um eine Empfehlung aber nicht um eine Verpflichtung.
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