Ob sich die Zuzahlung auf Ihre spätere Altersrente positiv auswirkt, kann man, wie bereits angemerkt, ohne Kenntnisse ihrer zurück gelegten Versicherungszeiten nicht sagen. Erwerbsminderungsrenten beinhalten eine sogenannte Zurechnungszeit, welche mit dem Durchschnittswert, vor Eintritt der Erwerbsminderung zurück gelegten Versicherungszeiten bewertet wird. In den überwiegenden Fällen dürfte dieser Wert über dem aus dem Minijob liegen. Ich empfehle Ihnen mit dem Rentenbescheid in eine Auskunfts-und Beratungsstelle zu gehen. Der Berater kann den Durchschnittswert aus der Grund- und Vergleichsbewertung mit dem aus dem Minijob vergleichen und Ihnen konkret Auskunft geben.