Hallo Sabine S.,
sofern Sie die Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen (Vollendung des geforderten Lebensalters, Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren und Vorliegen eines Grades der Behinderung von mindestens 50)ist die Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in diese Altersrente auf Antrag möglich.
Es handelt sich dann um eine vorgezogene Altersrente, bei der die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze i.H.v. 6300 Euro weiterhin zu beachten ist.