Hallo Dennis,
aus Ihrer Anfrage ist zu entnehmen, dass Sie bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung aus Deutschland erhalten. Diese Rente ist offensichtlich zeitlich befristet. Für eine Verlängerung der Erwerbsminderungsrente ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Wir möchten Sie bitten, sich mit den Fragen zur Weitergewährung Ihrer Rente an den Rentenversicherungsträger in Deutschland zu wenden, bei dem das Verfahren bezüglich Ihrer Rentegewährung geführt wurde und der für Ihre Rentenzahlung zuständig ist. Nur bei diesem Träger erhalten Sie die konkreten Auskünfte, wie in Ihrem Fall weiter vorzugehen ist und ob und welche ärztlichen Gutachten oder Facharztbefunde notwendig sind, um über die Weitergewährung Ihrer Erwerbsminderungsrente zu entscheiden. Sie könne diesen Rentenversicherungsträger gerne per E-Mail erreichen. Vergessen Sie bei Ihrer Anfrage bitte nicht, Ihre Versicherungsnummer anzugeben.