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Minderung der Erwerbsfähigkeit = SGB VII
Grad der Behinderung = SGB IX
Was hat den das eine mit dem anderen zu tun? Der Begriff des Grad der Behinderung hat sich aus der Bezeichnung der Minderung der Erwerbsfähigkeit herausgebildet um klar abzugrenzen, dass der Grad der Behinderung sich nicht (nur) auf die Erwerbsfähigkeit, sondern auf den allgemeinen Lebensumständen.
Soweit schon klar, was die Unterschiede zwischen MdE und GdB betrifft. Mir ging es um die Aussage der VdK, dass wenn man GdB beim Versorgungsamt beantragt und dann genehmigt bekommt, man nicht "zusätzlich" noch die MdE-Leistungen der BG in Anspruch nehmen kann.