Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Bei GdB-Antrag=Wegfall/Verzicht auf MdE?

von Klaus471129.11.2015 | 15:25
5552 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe eine festgestellte MdE von 30%. Die Feststellung ist auf unbegrenzte Zeit fix. Wenn ich jetzt einen zusätzlichen Antrag auf GdB stelle, kollidiert dies mit dem MdE, sprich muss der dann wegfallen, weil nur eine der Varianten möglich ist? Zumindest war dies die Auskunft bei der VdK.Kann da jedoch keine Literatur drüber finden. Vielen Dank für eine Nachricht!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Die Feststellung des GdB erfolgt grundsätzlich durch das Versorgungsamt. Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit wird i.d. R. im Rahmen eines Verfahren bei der Berufsgenossenschaft ermittelt.

Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständigen Stellen und lassen Sie sich hierzu beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Oduam 29.11.2015 | 15:57
Zitat von Klaus4711 anzeigen
??? Minderung der Erwerbsfähigkeit = SGB VII Grad der Behinderung = SGB IX Was hat den das eine mit dem anderen zu tun? Der Begriff des Grad der Behinderung hat sich aus der Bezeichnung der Minderung der Erwerbsfähigkeit herausgebildet um klar abzugrenzen, dass der Grad der Behinderung sich nicht (nur) auf die Erwerbsfähigkeit, sondern auf den allgemeinen Lebensumständen.
Leseram 30.11.2015 | 09:15
Wenn Sie den GdB/GdS beantragen, bekommen Sie mind. die Höhe der MdE. Beide unterliegen den gleichen versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Kommen unfallunabhängige Schädigungen hinzu, kann der GdB gemäß der Erläuterungen von Odu höher ausfallen. Sind Sie noch erwerbsfähig, können Sie auch eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen -}
Klaus4711am 30.11.2015 | 20:23
??? Minderung der Erwerbsfähigkeit = SGB VII Grad der Behinderung = SGB IX Was hat den das eine mit dem anderen zu tun? Der Begriff des Grad der Behinderung hat sich aus der Bezeichnung der Minderung der Erwerbsfähigkeit herausgebildet um klar abzugrenzen, dass der Grad der Behinderung sich nicht (nur) auf die Erwerbsfähigkeit, sondern auf den allgemeinen Lebensumständen.
Soweit schon klar, was die Unterschiede zwischen MdE und GdB betrifft. Mir ging es um die Aussage der VdK, dass wenn man GdB beim Versorgungsamt beantragt und dann genehmigt bekommt, man nicht "zusätzlich" noch die MdE-Leistungen der BG in Anspruch nehmen kann.
Klaus4711am 30.11.2015 | 20:26
Zitat von Odu anzeigen
Wenn ich jetzt einen zusätzlichen Antrag auf GdB stelle, kollidiert dies mit dem MdE, sprich muss der dann wegfallen, weil nur eine der Varianten möglich ist?
Danke für die Antwort! ??? Minderung der Erwerbsfähigkeit = SGB VII Grad der Behinderung = SGB IX Was hat den das eine mit dem anderen zu tun? Der Begriff des Grad der Behinderung hat sich aus der Bezeichnung der Minderung der Erwerbsfähigkeit herausgebildet um klar abzugrenzen, dass der Grad der Behinderung sich nicht (nur) auf die Erwerbsfähigkeit, sondern auf den allgemeinen Lebensumständen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026